Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 26.11.2023 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Sprockhövels Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Sonntag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

Aktuellen Informationen zufolge wird in Sprockhövel aktuell an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 26.11.2023 die Blitzer in Sprockhövel
Am Standort B 326, PLZ 45549 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 26.11.2023 um 17:45 Uhr. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Stand von: 26.11.2023, 18:19 Uhr)
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Der aktuelle Bußgeldkatalog im Überblick
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.
Regelung für Pkw innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 - 15 km/h | 50 € | ||
16 - 20 km/h | 70 € | ||
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31 - 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monat |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Regelung für Pkw außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 - 15 km/h | 40 € | ||
16 - 20 km/h | 60 € | ||
21 - 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
So funktionieren mobile Radarfallen
Anders als fest installierte Blitzgeräte sind mobile Blitzer schnell und unkompliziert aufgebaut und können daher an jeder Straßenecke lauern. In einer Variante wird das Gerät ganz einfach auf ein Stativ geschraubt und ist dann einsatzbereit. Oft blitzt es auch aus Autos, die am Straßenrand abgestellt sind. Die eingesetzten Technologien ähneln denen der stationären Blitzer. Überlicherweise arbeitet man mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, die vom Blitzer ausgesendet wird, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeworfen wird. Aus der Zeit zwischen Aussenden und Empfangen des Signals kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten KI-gestützt erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de