
Aktuellen Informationen zufolge wird in Walsrode aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.07.2025, 13:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Die Blitzerstandorte in Walsrode am 16.07.2025
Achtung im Bereich A 27 (Postleitzahl 29664 in Walsrode): Wie am 16.07.2025 um 08:15 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer none km/h-Zone geblitzt.
Seit 16.07.2025 um 07:45 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am Standort A 7 (PLZ 29664 in Westenholz) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 110 km/h.
(Stand: 16.07.2025, 13:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im Juli 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juli 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juli 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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