Achtung, Radarkontrolle! Am 09.09.2024 kann es für Autofahrer in Nettetal kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Nettetal im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Nettetal kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Nettetal am 09.09.2024
Im Bereich Am Schänzchen, PLZ 41334 (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.09.2024 um 11:49 Uhr.
Aufgepasst desweiteren in der Lobbericher Straße (Postleitzahl 41334 in Breyell): Hier blitzt es in einer 70 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 09.09.2024, 07:56 Uhr.
Seit 09.09.2024 um 12:24 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle am Standort Lötsch (PLZ 41334 in Breyell) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 09.09.2024, 12:37 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im September 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im September 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im September 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de