Blitzer in Holzgerlingen aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 09.11.2025

Achtung, Radarkontrolle! In Holzgerlingen kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 09.11.2025 unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Sonntag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Im Augenblick ist in Holzgerlingen an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Böblingen sind daher ohne Gewähr.

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Seit 09.11.2025 um 05:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Umgehungsstraße (PLZ 71088). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 09.11.2025, 10:15 Uhr)

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Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.11.2025, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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