Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 18.09.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Salzwedels Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Salzwedel aktuell an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Salzwedel am 18.09.2024
Geblitzt wird am Standort Vor dem Neuperver Tor, PLZ 29410 in Salzwedel. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.09.2024 um 13:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 18.09.2024, 16:48 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Tempoverstöße im September 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im September 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im September 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de