Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 09.10.2024 mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Frankfurt (Oder) aktuell an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 09.10.2024, 12:21 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Frankfurt (Oder) am 09.10.2024
Seit 09.10.2024 um 07:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Heilbronner Straße (PLZ 15230 in Beresinchen). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 09.10.2024, 12:21 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Oktober 2024
- Bußgelder für Ampelverstöße im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de