In Castrop-Rauxel stehen am Dienstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 18.02.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Castrop-Rauxel.

Raser können aktuellen Infos zufolge in Castrop-Rauxel im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Castrop-Rauxel gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Castrop-Rauxel am 18.02.2025
Achtung im Bereich Habinghorster Straße (Postleitzahl 44575 in Rauxel): Wie am 18.02.2025 um 09:53 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Weiterhin steht ein Blitzer im Bereich Ickerner Straße, PLZ 44581 in Ickern. Der Standort wurde am 18.02.2025, 10:24 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 18.02.2025, 11:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Februar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Februar 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Februar 2025
Wie hoch ist der Toleranzabzug mobiler Blitzer?
Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.
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