"Fuß vom Gas" heißt es am 09.10.2024. Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Munster an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Munster und was Sie sonst noch beachten müssen.
Geblitzt wird in Munster nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Munster kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 09.10.2024 in Munster
Geblitzt wird im Bereich Lublinring, PLZ 48147 in Münster-Mitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.10.2024 um 13:36 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Daneben ist ein Blitzer im Bereich Wiethölterdamm, PLZ 48159 in Münster-Nord aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 09.10.2024, 13:31 Uhr bekannt.
Daneben wird geblitzt in der Wolbecker Straße, PLZ 48155 in Münster-Ost. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.10.2024 um 15:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 09.10.2024, 16:33 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2024
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de