In Munster stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 04.12.2024 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Munster.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Munster aktuell an 4 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Munster am 04.12.2024
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Engelstraße (48143 Münster-Mitte) | 30 km/h | 04.12.2024, 14:14 Uhr | - |
Hohe Geest (48165 Münster-Hiltrup) | 50 km/h | 04.12.2024, 15:12 Uhr | - |
Hoher Heckenweg (48157 Münster-Nord) | 50 km/h | 04.12.2024, 13:55 Uhr | - |
Kanalstraße (48159 Münster-Mitte) | 50 km/h | 04.12.2024, 10:14 Uhr | - |
(Stand von: 04.12.2024, 15:41 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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