Achtung Autofahrer! Wer heute, am 29.09.2023 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Halle (Saale) unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Halle (Saale) am Freitag im Überblick.

Aktuellen Informationen zufolge wird in Halle (Saale) aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Halle (Saale) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 29.09.2023 die Blitzer in Halle (Saale)
Geblitzt wird in der Nietlebener Straße, PLZ 06126 in Neustadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.09.2023 um 15:33 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
Daneben wird geblitzt in der Richard-Paulick-Straße, PLZ 06124 in Neustadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.09.2023 um 10:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)
(Letzte Aktualisierung: 29.09.2023, 18:17 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Geblitzt geworden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit diesen Bußgelden müssen Raser rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.
Regelung für Pkw innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | ||
11 - 15 km/h | 50 € | ||
16 - 20 km/h | 70 € | ||
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31 - 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monat |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Regelung für Pkw außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 20 € | ||
11 - 15 km/h | 40 € | ||
16 - 20 km/h | 60 € | ||
21 - 25 km/h | 100 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat |
31 - 40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?
Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.
So funktionieren mobile Radargeräten
Anders als fest installierte Blitzgeräte sind mobile Blitzer schnell und unkompliziert aufgebaut und können daher an jeder Straßenecke lauern. In einer Variante wird das Gerät ganz einfach auf ein Stativ geschraubt und ist dann einsatzbereit. Oft blitzt es auch aus Autos, die am Straßenrand abgestellt sind. Die eingesetzten Technologien ähneln denen der stationären Blitzer. Überlicherweise arbeitet man mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, die vom Blitzer ausgesendet wird, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeworfen wird. Aus der Zeit zwischen Aussenden und Empfangen des Signals kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten KI-gestützt erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de