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Blitzer in Halle (Saale) aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 29.03.2024 geblitzt

In Halle (Saale) stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 29.03.2024 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Halle (Saale).

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Halle (Saale) ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Halle (Saale) am 29.03.2024

Achtung in der Delitzscher Straße (Postleitzahl 06112 in Büschdorf): Wie am 29.03.2024 um 06:10 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt. (Standort auf der Karte ansehen.)

(Letzte Aktualisierung: 29.03.2024, 06:12 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 - 15 km/h50 €
16 - 20 km/h70 €
21 - 25 km/h115 €1
26 - 30 km/h180 €11 Monat
31 - 40 km/h260 €11 Monat
41 - 50 km/h400 €21 Monat
51 - 60 km/h560 €22 Monat
61 - 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 - 15 km/h40 €
16 - 20 km/h60 €
21 - 25 km/h100 €1
26 - 30 km/h150 €11 Monat
31 - 40 km/h200 €11 Monat
41 - 50 km/h320 €21 Monat
51 - 60 km/h480 €21 Monat
61 - 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?

Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.

Die Funktionsweise von mobilen Radargeräten

Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten KI-gestützt erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

roj/news.de

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