In Bottrop stehen am Freitag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 13.12.2024 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Bottrop.
Raser können aktuellen Infos zufolge in Bottrop im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Bottrop gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 13.12.2024 die Blitzer in Bottrop
Im Bereich Im Fuhlenbrock, PLZ 46242 in Fuhlenbrock (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 13.12.2024 um 14:00 Uhr.
Desweiteren ist ein Blitzer am Standort Oberhofstraße, PLZ 46244 in Kirchhellen-Mitte aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 13.12.2024, 11:56 Uhr bekannt.
Desweiteren ist ein Blitzer in der Prosperstraße, PLZ 46236 in Stadtmitte aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 13.12.2024, 13:26 Uhr bekannt.
(Stand von: 13.12.2024, 15:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2024
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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