Mobile Blitzer in Bottrop aktuell am Samstag: Hier stehen am 06.12.2025 mobile Blitzer

Achtung Autofahrer! Wer am heutigen Samstag (06.12.2025) mit zu hohem Tempo auf Bottrops Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafgeldern rechnen. Hier finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Bottrop an diesem Samstag in der Übersicht.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Bottrop ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 06.12.2025, 19:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Auch wissenswert:

Alle mobilen Radarkontrollen am 06.12.2025 in Bottrop, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Osterfelder Straße, PLZ 46242 in Stadtmitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.12.2025 um 19:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 06.12.2025, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.12.2025, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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