Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 17.02.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet von Frankfurt am Main unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

Geblitzt wird in Frankfurt am Main nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 17.02.2025 in Frankfurt am Main
Aufgepasst im Bereich A 3 (Postleitzahl 60599 in Süd): Wie am 17.02.2025 um 09:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer none km/h-Zone.
Außerdem wird geblitzt im Bereich Gutleutstraße, PLZ 60329 in Innenstadt 1. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.02.2025 um 07:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Weiterhin ist ein Blitzer im Bereich Pfaffenwiese, PLZ 65931 in West aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 17.02.2025, 09:02 Uhr bekannt.
(Stand von: 17.02.2025, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Februar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Februar 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Februar 2025
DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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