Achtung, Radarkontrolle! Am 16.09.2024 kann es für Autofahrer in Hamburg kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Geblitzt wird in Hamburg nach aktuellen Informationen im Augenblick an 8 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hamburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Hamburg gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 16.09.2024 in Hamburg
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
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Horner Landstraße (22111 Horn) | 50 km/h | 16.09.2024, 10:17 Uhr | - |
Julius-Leber-Straße (22765 Altona) | 50 km/h | 16.09.2024, 12:23 Uhr | - |
Osterkamp (22043 Wandsbek) | 30 km/h | 16.09.2024, 11:46 Uhr | - |
Peutestraße (20539 Veddel) | 50 km/h | 16.09.2024, 12:22 Uhr | - |
Schnackenburgallee (22525 Eidelstedt) | 50 km/h | 16.09.2024, 08:19 Uhr | - |
Sievekingsallee (20535 Hamm) | 50 km/h | 16.09.2024, 12:20 Uhr | - |
Stresemannstraße (22769 St. Pauli) | 50 km/h | 16.09.2024, 09:45 Uhr | - |
Walddörferstraße (22041 Wandsbek) | 30 km/h | 16.09.2024, 07:03 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 16.09.2024, 12:28 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im September 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im September 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im September 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de