Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 15.01.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Duisburgs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar temporär Fahrverbot. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Duisburg am Mittwoch im Überblick.
In Duisburg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 6 mobile Radarkästen aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Duisburg am 15.01.2025
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Karl-Jarres-Straße (47053 Duisburg-Mitte) | 30 km/h | 15.01.2025, 14:58 Uhr | - |
Mannesmannstraße (47259 Duisburg-Süd) | 50 km/h | 15.01.2025, 14:22 Uhr | - |
Stepelsche Straße (47119 Meiderich/Beeck) | 30 km/h | 15.01.2025, 17:59 Uhr | - |
Wanheimer Straße (47249 Duisburg-Süd) | 30 km/h | 15.01.2025, 18:52 Uhr | - |
Zechenstraße (47198 Homberg/Ruhrort/Baerl) | 30 km/h | 15.01.2025, 14:52 Uhr | - |
Zur Kaffeehött (47269 Duisburg-Süd) | 50 km/h | 15.01.2025, 18:44 Uhr | - |
(Stand: 15.01.2025, 19:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2025
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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