
Momentan ist in Ludwigshafen am Rhein an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 22.03.2025 die Blitzer in Ludwigshafen am Rhein
Seit 22.03.2025 um 10:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Großwiesenstraße (PLZ 67065 in Ludwigshafen-Rheingönheim). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 22.03.2025, 11:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2025
Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Geräte arbeiten
Im Gegensatz zu stationären beziehungsweise fest aufgebauten Geräten haben mobile Blitzer den Vorteil, dass sie flexibel und schnell am Straßenrand aufgebaut werden können. Damit ist in den meisten Fällen der Überraschungseffekt auf Seiten der Polizei. Darüber hinaus kann man mit mobilen Blitzern noch genauer bestimmte Unfallschwerpunkte überwachen. In aller Regel kommen bei mobilen Geschwindigkeitskontrollen radar- oder lasergestützte Geräte zum Einsatz. Aber auch Schwarzlichtblitzer oder Geräte, die Helligkeitsprofile per Sensoren auswerten, sind verbreitet. Mobile Blitzgeräte blitzen üblicherweise nicht in beide Richtungen, sondern nur nach vorne, sodass neben dem Kennzeichen auch das Gesicht des Fahrers zur Ahnung eingefangen werden kann.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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