Im Stadtgebiet von Dresden müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Samstag (08.02.2025) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.

Geblitzt wird in Dresden nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Dresden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Dresden am 08.02.2025
Achtung in der Ammonstraße (Postleitzahl 01069 in Altstadt): Wie am 08.02.2025 um 14:31 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Daneben wird geblitzt am Standort Dohnaer Straße, PLZ 01239 in Prohlis. Gemeldet wurde der Blitzer am 08.02.2025 um 13:28 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Weiterhin ist ein Blitzer am Standort Hohe Straße, PLZ 01069 in Plauen aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 08.02.2025, 12:16 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 08.02.2025, 15:04 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Februar 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Februar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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