In Leipzig stehen am Samstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 15.02.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Leipzig.

Aktuellen Informationen zufolge wird in Leipzig aktuell an 3 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Sachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Leipzig gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 15.02.2025 die Blitzer in Leipzig
Geblitzt wird im Bereich Am Sportforum, PLZ 04105 in Mitte. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.02.2025 um 18:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Weiterhin wird geblitzt am Standort Eisenbahnstraße, PLZ 04315 in Ost. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.02.2025 um 15:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
In der Semmelweisstraße, PLZ 04103 in Mitte (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 15.02.2025 um 18:34 Uhr gemeldet.
(Stand: 15.02.2025, 19:09 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Februar 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Februar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Februar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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