Im Stadtgebiet von Pforzheim müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Freitag (13.12.2024) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Geblitzt wird in Pforzheim nach aktuellen Informationen im Augenblick an 3 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Pforzheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Blitzerstandorte in Pforzheim am 13.12.2024
Im Bereich Deimlingstraße, PLZ 75175 in Innenstadt auf Höhe Restaurant im Parkhotel Pforzheim (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 13.12.2024 um 15:13 Uhr.
Auch ist ein Blitzer in der Kieselbronner Straße, PLZ 75177 in Eutingen aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 13.12.2024, 16:26 Uhr bekannt.
Vorsicht außerdem am Standort Tannhoferweg (Postleitzahl 75179): Hier wird in einer none km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 13.12.2024, 18:32 Uhr.
(Stand von: 13.12.2024, 19:25 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Dezember 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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