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Blitzer in Wiesbaden aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 18.04.2024 geblitzt?

Im Stadtgebiet von Wiesbaden müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (18.04.2024) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Raser können aktuellen Infos zufolge in Wiesbaden im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Wiesbaden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Wiesbaden am 18.04.2024

Geblitzt wird im Bereich A 66, PLZ 65205. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2024 um 08:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)

Außerdem wird geblitzt in der Anne-Frank-Straße, PLZ 65197 in Klarenthal. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2024 um 12:31 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h. (Standort auf der Karte ansehen.)

(Stand von: 18.04.2024, 13:23 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Welche Bußgelder werden bei Überschreitung des Tempolimits fällig?

In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. In Verbindung mit dem Bußgeldkatalog ergeben sich hier Regelsätze von 20 bis 800 Euro. Unterschieden wird, ob das Tempovergehen außerorts oder innerorts begangen wird. Die maximale Strafe droht, wenn man im Stadtgebiet über 70 km/h zu schnell unterwegs war und geblitzt wird. Raser erwartet dann ein Bußgeld von 800 Euro, 2 Punkte in Flensburg und sogar 3 Monate Fahrverbot.

Regelung für Pkw innerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11 - 15 km/h50 €
16 - 20 km/h70 €
21 - 25 km/h115 €1
26 - 30 km/h180 €11 Monat
31 - 40 km/h260 €11 Monat
41 - 50 km/h400 €21 Monat
51 - 60 km/h560 €22 Monat
61 - 70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Regelung für Pkw außerorts

VerstoßStrafePunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11 - 15 km/h40 €
16 - 20 km/h60 €
21 - 25 km/h100 €1
26 - 30 km/h150 €11 Monat
31 - 40 km/h200 €11 Monat
41 - 50 km/h320 €21 Monat
51 - 60 km/h480 €21 Monat
61 - 70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?

Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.

Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Radarfallen funktionieren

Die Varianten mobiler Messstellen sind vielfätig. Es gibt verschiedene Standgeräte, die einfach auf einen Standfuß oder ein Stativ montiert werden können und schnell einsatzbereit sind. Die Polizei kann so sehr flexibel Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen überwachen. Allseits bekannt sind mittlerweile auch Blitzer-Anhänger in verschiedenen Ausführungen (sogenannte Enforcement Trailer). Aus technologischer Sicht unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Laser- und Radarmessgeräten. Seltener können auch Sensor-Messgeräte zum Einsatz kommen.

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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