"Fuß vom Gas" heißt es am 18.01.2025. Auch an diesem Samstag sollten sich alle Autofahrer in Krefeld an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Krefeld und was Sie sonst noch beachten müssen.
In Krefeld sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Krefeld gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 18.01.2025 die Blitzer in Krefeld
Geblitzt wird in der Hafelsstraße, PLZ 47807 in Niederbruch. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.01.2025 um 08:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Aufgepasst desweiteren im Bereich Westparkstraße (Postleitzahl 47803 in Krefeld-Mitte): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 18.01.2025, 09:10 Uhr.
(Stand von: 18.01.2025, 11:10 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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