Erstellt von Jan Ludwig - Uhr

Traffistar S350 von Jenoptik: Bußgeldbescheide ungültig! Für diese Blitzer hat sichs ausgeblitzt

Nachdem das Verfassungsgericht im Saarland den Einsatz des Blitzers Traffistar S350 wegen technischer Gründe verboten hat, ziehen jetzt auch andere Bundesländer nach. Wie viele Bußgeldbescheide jetzt ungültig sind, lässt sich noch nicht abschätzen. Aber die Blitzer-Bilder, die nach dem 5. Juli gemacht wurden, sind nicht mehr verwendbar.

Der Einsatz des Blitzers Traffistar S350 wurde im Saarland vom Verfassungsgericht verboten. Bußgeldbescheide könnten ungültig sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Der Einsatz des Blitzers Traffistar S350 wurde im Saarland vom Verfassungsgericht verboten. Bußgeldbescheide könnten ungültig sein. (Symbolbild) Bild: picture alliance/Christophe Gateau/dpa

Blitzer sind der Schrecken der meisten Autofahrer auf deutschen Straßen. Doch nachdem das Verfassungsgericht im Saarland entschieden hat, dass der Blitzer vom Typ Traffistar S350 aus der Produktion von Jenoptik nicht mehr eingesetzt werden darf, ziehen jetzt auch andere Bundesländer nach.

Blitzer nicht zuverlässig - Datenerfassung nicht nachvollziehbar

Was war passiert? Ein Mann hatte sich erfolgreich durch die Instanzen geklagt, nachdem das Gerät bei ihm eine Geschwindigkeitsübertretung von 27 km/h festgestellt hatte. In letzter Instanz entschied das saarländische Verfassungsgericht: Die Maschine war trotz Zulassung durch die Physikalisch-Technische Prüfungsanstalt (PTB) fehlerhaft, das Gerät speicherte nicht die Daten, die später belegen, dass eine Fehlerkontrolle durchgeführt wurde.

Damit kann das Gerät nicht mit ausreichend juristischer Sicherheit Messungen durchführen. Die Fahrer und ihre Anwälte könnten den Messvorgang so nicht nachvollziehen und die Rechtmäßigkeit nicht anfechten, auch wenn der Bescheid unrechtmäßig ist.

Blitzer aus dem Verkehr gezogen - Berlin und Bielefeld ziehen mit

Zwar hat das Urteil außerhalb des Saarlandes keine bindende Wirkung - trotzdem reagieren die Ordnungsämter. So haben Berlin und Bielefeld die Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ Traffistar S350 ebenfalls aussortiert. Ohne eine "zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" kann das Ergebnis nicht verwendet werden. Ohne nachvollziehbare Daten kann auf dieser Basis kein Bußgeldbescheid erstellt werden.

Wer also nach dem 5. Juli 2019 geblitzt wurde, sollte eine Akteneinsicht beantragen. Wenn sich dann zeigt, dass das Blitzerfoto mit einem solchen Gerät gemacht wurde, kann die Sanktion in der Regel nicht vollstreckt werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

luj/loc/news.de

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