Produktrückruf im Juni 2026: Bloß nicht essen! Beliebtes Veggie-Produkt bundesweit zurückgerufen
Das Unternehmen Rügenwalder ruft aufgrund eines Fremdkörpernachweises das Produkt "Veganes Mühlen Cordon Bleu" zurück. Bild: Sina Schuldt/dpa/dpa
Erstellt von Claudia Löwe
15.06.2026 13.34
- Produktrückruf aktuell im Juni 2026
- Rügenwalder ruft veganes Cordon Bleu zurück
- Plastikteile in Veggie-Produkt - so handeln Kundinnen und Kunden jetzt richtig
Es muss nicht immer Rund, Geflügel oder Lamm sein: Fleischersatzprodukte erfreuen sich bei veganen und vegetarisch lebenden Menschen ebenso wachsender Beliebtheit wie bei all jenen, die ihren Speiseplan bewusster und tierfreundlicher gestalten wollen. Inzwischen ist nahezu jedes fleischliche Produkt als tierfreie Variante erhältlich - aktuell wird jedoch vom Verzehr eines Convenience-Artikels aus dem Sortiment des Lebensmittelherstellers "Rügenwalder Mühle" zurückgerufen, da der Verzehr ernsthafte gesundheitliche Folgen haben könnte.
Produktrückruf aktuell im Juni 2026: Rügenwalder ruft veganes Cordon Bleu zurück
Vom im Juni 2026 veröffentlichten Produktrückruf betroffen sind bestimmte Chargen des Gerichtes "Veganes Mühlen Cordon Bleu mit Sojaproteil" in der 200-Gramm-Packung. Wie das Unternehmen im niedersächsischen Bad Zwischenahn mitteilte, können sich im Einzelfall transparente Plastikteilchen im Produkt befinden. Beim Verzehr könne eine Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen werden, weshalb der Hersteller vom Verzehr abrät.
Nicht essen! Fleischloses Cordon Bleu wegen Plastiksplitter-Fund zurückgerufen
Betroffen sind den Angaben zufolge folgende Chargen mit den jeweiligen Mindesthaltbarkeitsdaten:
- 0003873273 (18.06.2026)
- 0003873703 (18.06.2026)
- 0003874453 (21.06.2026)
- 0003874634 (22.06.2026)
- 0003874871 (22.06.2026)
- 0003875883 (23.06.2026)
- 0003875862 (25.06.2026)
- D262025 (15.06.2026)
Artikel mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen, hieß es in dem Rügenwalder-Rückruf.
So handeln Kundinnen und Kunden nach dem Produktrückruf richtig
Die Produkte wurden nach Unternehmensangaben in allen Bundesländern in Deutschland sowie in Teilen Österreichs und der Schweiz verkauft. Noch in den Geschäften befindliche Ware werde aus den Regalen entfernt, hieß es. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen der betroffenen Artikel gekauft haben, erhalten dem Unternehmen zufolge auch ohne Kassenbon den Kaufpreis in ihrer Einkaufsstätte ersetzt.
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