Wirtschaft

Produktrückruf in 10 Bundesländern: Netto-Kunden aufgepasst! Dieses Gebäck wird jetzt zurückgerufen

Im Oktober 2025 wird in zehn Bundesländern ein beliebtes Kleingebäck aus dem Netto-Sortiment zurückgerufen (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / Floydine

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  • Produktrückruf aktuell im Oktober 2025
  • Backwaren-Spezialität mit Fremdkörpern dringend zurückgerufen
  • Zurückgerufene Baguettebrötchen bei Netto verkauft: Das müssen Kundinnen und Kunden jetzt beachten

Wer gern ofenfrische Backwaren daheim, aber nicht jeden Morgen zum Brötchenholen einen Bäcker in der Nähe hat, für den sich Fertigbackwaren im Discounter eine günstige Alternative. Aktuell wird jedoch vor dem Verzehr einer bestimmten Brötchensorte gewarnt, die bei Netto in zehn Bundesländern in den Verkauf kam, wie bei "lebensmittelwarnung.de" zu lesen ist.

Produktrückruf aktuell bei Netto: "Kornmühle" Baguettebrötchen können Fremdkörper enthalten

In der am 16. Oktober 2025 veröffentlichten Verbraucherwarnung macht die Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG darauf aufmerksam, dass die "Kornmühle Baguettebrötchen, 4 Stück (300 Gramm" aufgrund eines Fremdkörper-Fundes nicht für den menschlichen Verzehr geeignet seien. In dem Kleingebäck seien demnach Plastikteile nachgewiesen worden, die beim Verzehr der Brötchen Verletzungen im Mund- und Rachenraum verursachen können und somit keinesfalls verzehrt werden sollten.

Bitte nicht essen! Netto ruft beliebte Brötchen wegen Plastikteil-Fund zurück

Der news.de-Nachrichtenüberblick Bild: Istockphoto

Konkret handelt es sich um die "Kornmühle"-Baguettebrötchen in der 300-Gramm-Packung, die mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 10.11.2025 sowie der Chargen-Nummer L153641 versehen sind. Den Angaben der Sinnack Backspezialitäten GmbH & Co. KG zufolge wurden die "Kornmühle"-Baguettebrötchen in der Viererpackung in Netto-Filialen in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie in Schleswig-Holstein verkauft.

So handeln Kundinnen und Kunden nach dem Produktrückruf richtig

Kundinnen und Kunden, die das beanstandete Kleingebäck in der 300-Gramm-Packung bei Netto gekauft haben, werden dringend gebeten, die Bageuttebrötchen nicht zu verzehren, sondern im Netto-Markt ihrer Wahl zurückzugeben. Der Kaufpreis für die zurückgerufenen Brötchen wird dem Produktrückruf zufolge auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Bitte beachten Sie auch folgende Rückrufe und Verbraucherwarnungen:

/news.de