Wirtschaft

Produktrückruf aktuell: Nicht für den Verzehr geeignet! Dieses Gebäck wird zurückgerufen

Augen auf beim Backwaren-Kauf: Im August 2025 wird eine bestimmte Brötchensorte aufgrund gesundheitlicher Gefahren zurückgerufen (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / Aritz Tabuyo

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  • Produktrückruf im August 2025: Vegane Burger-Brötchen von Block Foods zurückgerufen
  • Backwerk kann Metallsplitter enthalten - Burgerbrötchen nicht zum Verzehr geeignet
  • So handeln Kundinnen und Kunden jetzt richtig

Wer saftigen Burgern vom Schnellimbiss nichts abgewinnen kann, findet in Supermärkten alle Zutaten, die für den Hamburger-Genuss zuhause nötig sind. Aktuell sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch die Finger von einer bestimmten Sorte Burger-Brötchen lassen - der Verzehr des Gebäcks aus dem Hause Block Foods könnte schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben, wie ein Produktrückruf auf lebensmittelwarnung.de verrät.

Bitte beachten Sie auch folgende Rückrufe und Verbraucherwarnungen:

Produktrückruf im August: Burger-Brötchen von Block House wegen Metallsplittern zurückgerufen

Aus dem am 6. August 2025 veröffentlichten Lebensmittelrückruf geht hervor, dass gleich zwei Chargen von "Block House Brioche Bun" zurückgerufen werden müssen. In den Burger-Brötchen, von denen zwei Stück à 80 Gramm pro Packung enthalten sind, können sich den Herstellerinformationen zufolge Metallsplitter befinden, die aufgrund eines technischen Schadens bei der Herstellung in das Backwerk gelang seien. Zur Vermeidung solcher Fremdkörper setze der Hersteller einen Metalldetektor ein. Da der Verbleib der Teile nicht eindeutig habe geklärt werden können, sei umgehend reagiert und der betroffene Artikel aus dem Verkauf genommen worden, teilte die Block Foods AG mit Sitz in Hamburg weiter mit.

Finger weg von diesen Brioche-Brötchen: Alle Einzelheiten zum Produktrückruf auf einen Blick

Der news.de-Nachrichtenüberblick Bild: Istockphoto

Vom Produktrückruf betroffen sind die veganen Burger-Brötchen nach Brioche-Art mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.08.2025 und 22.08.2025. Diese Chargen seien zum Verzehr nicht geeignet. Alle anderen Chargen seien unbedenklich und könnten verzehrt werden, hieß es. Die Fehlerquelle bei dem Lieferanten sei identifiziert und der Fehler abgestellt worden. Auch seien die Erkennungsmaßnahmen optimiert worden. Betroffen sei nur das Produkt mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD).

Burgerbrötchen-Rückruf in mehreren Bundesländern - so handeln Verbraucher jetzt richtig

Das genannte Produkt wurde den Angaben zufolge "über die bekannten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen vertrieben" und in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft. Betroffene Erzeugnisse mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten könnten gegen Erstattung des Kaufpreises in der jeweiligen Filiale des Erwerbs oder direkt bei der Block Foods AG - auch ohne Vorlage eines Kassenbeleges - zurückgegeben werden.

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/news.de/dpa

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