Produktrückruf aktuell: Finger weg von diesem Kuchen! Rewe ruft beliebtes Gebäck zurück
Kuchenfans aufgepasst: Aufgrund von Gesundheitsgefahren ruft Rewe eine beliebte Gebäck-Spezialität aus dem Tiefkühl-Sortiment zurück. Bild: Adobe Stock / A_Lein
Erstellt von Claudia Löwe
04.04.2025 10.22
- Produktrückruf aktuell bei Rewe
- Supermarkt-Kette warnt vor Verzehr von Apfel-Streuselkuchen
- Metallsplitter in Tiefkühl-Gebäck: Das müssen Kundinnen und Kunden beachten
In der Küche mit Mehl, Zucker, Eiern und anderen Zutaten hantieren, um nach stundenlanger Werkelei einen leckeren selbstgebackenen Kuchen zu haben passt in vielen Haushalten nicht mehr in den Zeitplan - auf köstliches Gebäck müssen Backmuffel jedoch dank umfangreicher Supermarkt-Angebote längst nicht mehr verzichten. Ob frisch an der Back-Theke oder praktisch tiefgekühlt, Kuchen und Kleingebäck gibt es für nahezu jeden Geschmack.
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Produktrückruf bei Rewe: Supermarkt ruft Apfel-Streuselkuchen zurück
Allerdings sollten Supermarkt-Kunden - im aktuellen Fall vor allem jene, die bei Rewe einkaufen - die Finger sicherheitshalber von einem bestimmten Produkt lassen, das bei Qualitätsüberprüfungen negativ aufgefallen ist und deshalb laut eines Produktrückrufes vom 3. April 2025 zurückgerufen wird.
Konkret handelt es sich um den "ja! Apfel-Streuselkuchen, fertig gebacken und tiefgefroren", den Rewe in mehreren Bundesländern in der 1.250-Gramm-Packung im Tiefkühlregal anbietet. Verkauft wurde der beanstandete Streuselkuchen, der das Mindesthaltbarkeitsdatum 05/2026 sowie die Chargennummer 5036 trägt, in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
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Warnung vor Metallsplittern: Tiefkühl-Kuchen von Rewe mit Fremdkörpern verunreinigt
Die Ursache für den Produktrückruf in 14 Bundesländern teilte der Hersteller des Kuchens, die B+F Bakery & Food GmbH mit Sitz in Salzkotten, in der Verbraucherinformation detailliert mit. Demnach sei nicht auszuschließen, dass "sich auf der Oberfläche einzelner Kuchen" "metallische Fremdkörper" befinden könnten, die wiederum beim Verzehr zu Verletzungen im Mund- und Rachenbereich sowie im Verdauungstrakt führen können.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die den beanstandeten Streuselkuchen aus dem Rewe-Tiefkühlsortiment gekauft haben, werden gebeten, das süße Gebäck keinesfalls zu verzehren, sondern den "ja! Apfel-Streuselkuchen" in der 1.250-Gramm-Packung in einer Rewe-Filiale zurückzugeben. Der Kaufpreis werde dem Produktrückruf zufolge auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.
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