Wirtschaft

Verkaufsoffener Sonntag am 15.03.2026: In welchen Städten heute Frühlings-Shopping möglich ist

Aktuelle Informationen und Termine zum Verkaufsoffenen Sonntag in Ihrer Stadt. Bild: Adobe Stock / peopleimages.com

  • Artikel teilen:

Der Februar ist längst vorüber und der Monat März ist in vollem Gange. Sie können sich nichts Schöneres vorstellen, als tagein, tagaus durch die Geschäfte zu bummeln und nach Schnäppchen Ausschau zu halten? Sie würden am liebsten nicht nur von Montag bis Samstag, sondern auch am Sonntag einkaufen gehen? Dann dürften Ihnen die magischen Worte "verkaufsoffener Sonntag" ein seliges Lächeln ins Gesicht zaubern. Am heutigen Sonntag bietet sich diese Gelegenheit erneut. Im Frühling kehrt langsam wieder Leben in die Innenstädte, Flora und Fauna beleben die Parks und Grünanlagen und viele zieht es gerade zu verkaufsoffenen Sonntagen raus aus den eigenen vier Wänden. In diesen Bundesländern und Städten ist heute, am 15.03.2026 verkaufsoffen.

Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.

Auch interessant:

Deutschlandweite Sonntagsöffnungen heute am 15.03.2026

Am 15. März dürfen in immerhin 2 Bundesländern die Einzelhändler öffnen. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern warten in dieser Woche somit mit 47 verschiedene Städten mit einem verkaufsoffenem Sonntag auf.

Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, wird von den Vorschriften zu den Öffnungszeiten der Läden eingerahmt. Laut diesen Vorschriften sind die Türen der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen üblicherweise verschlossen, doch gibt es hierfür spezielle Ausnahmen. Die Entscheidung über diese besonderen Öffnungstage liegt bei den einzelnen Bundesländern, was zu einer bunten Vielfalt an Regelungen führt. Während in den meisten Regionen bis zu vier Sonntage für den Einkauf freigegeben sind, legt Berlin die Latte mit acht Shopping-Sonntagen noch ein Stück höher. Gleichzeitig ist das Zeitfenster für das sonntägliche Shoppingvergnügen auf maximal fünf Stunden begrenzt. Ein besonderer Anlass muss jedoch gegeben sein, damit die Geschäfte ihre Pforten öffnen dürfen – sei es ein lokaler Markt, eine Messe oder ein Event, das die Herzen der Stadtbewohner höher schlagen lässt.

Verkaufsoffener Sonntag in Baden-Württemberg

Bis zu drei Sonntagsöffnungen geben in Baden-Württemberg die Regelungen vor. Ausnahmen können die Städte und Kummunen selbst beschließen. Nicht gestattet für einen verkaufsoffenen Sonntag sind hierbei aber Ostern, Pfingsten, die Weihnachtsfeiertage sowie die Adventssonntage. In Baden-Württemberg sind heute die Geschäfte in diesen Städten Ihre Türen öffnen:

Verkaufsoffener Sonntag in Bayern zum 15. März

In nachfolgenden bayerischen Städten startet diesen Sonntag Ihr Shoppingtrip:

An genau vier Sonntagen im Jahr dürfen in Bayern Geschäfte ihre Pforten öffnen. Das Bundesland hält sich hier nämlich an die bundesweiten Regelungen im Ladenschlussgesetz.

Die Regelungen für verkaufsoffene Sonntage im europäischen Vergleich

Mit Ausnahmen von wenigen touristischen Gegenden und größeren Städten wird man in Griechenland sonntags vergebens nach geöffneten Läden suchen. Hier müssen Geschäfte weitesgehend geschlossen bleiben. Außer kleinere Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen dürfen in Österreich nur Tankstellen sonntags geöffnet haben. Für alle anderen Läden gibt es ein generelles Verbot. Italien erlaubt 8 verkaufsoffene Sonntage, ansonsten sind Ladenöffnungen verboten. Bestimmte weiterführende Regelungen gelten dagegen für einzelne große Städte, wie Mailand oder Rom. In der Hauptstadt sind die Adventssonntage beispielsweise verkaufsoffen.

Wie hat sich der verkaufsoffene Sonntag eigentlich entwickelt?

Lange Zeit hatten viele Geschäfte in Deutschland die gesamte Woche von 5:00 bis 23:00 Uhr geöffnet. Dies änderte sich mit dem Aufkommen der großen Kaufhäuser Ende des 19. Jahrhunderts, im Zuge derer 1891 beschlossen wurde, dass alle Geschäfte sonntags nur fünf Stunden öffnen durften. Die allgemeine Sonntagsruhe in Geschäften wurde erst 1919 eingeführt und fand ihren Niederschlag in allen Ladenschlussgesetzen in der Bundesrepublik Deutschland. Sonderregelungen gelten heute nur noch für Bahnhöfe, Flughäfen und Geschäfte in den Nord- und Ostseebädern. Für Märkte, Messen und andere Veranstaltungen sind jährlich vier Einkaufssonn- und Feiertage möglich. Der Verkauf darf jedoch die sechs Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Hauptgottesdienste der örtlichen Kirche stattfinden.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde automatisiert erstellt. Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

/roj/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.