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GEZ-Rückzahlungen: Geld zurück möglich - wer zahlt unnötig den Rundfunkbeitrag?

Wer jahrelang zu viel gezahlt hat, kann sich sein Geld nachträglich wieder zurückholen.  Bild: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

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  • Nicht jeder in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag zahlen
  • Wir erklären Ihnen, wer vom Beitrag ausgenommen ist
  • Wer zu viel gezahlt hat, kann eine Rückerstattung verlangen

Mehr nützliche Tipps und Tricks rund um Finanzen finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Viele Deutsche zahlen jeden Monat 18,36 Euro an die Rundfunkanstalten - dabei sind hunderttausende von ihnen gar nicht zahlungspflichtig. Der Beitragsservice prüft nicht automatisch, ob Sie zahlen müssen oder zu einer der vom Rundfunk ausgenommenen Gruppen gehören. Ist letzteres allerdings der Fall, können Sie sich immerhin drei Jahre rückwirkend Ihre zu viel gezahlten Beträge rückerstatten lassen. Wie das geht und wer von der Ausnahme betroffen ist, erfahren Sie hier.

Studenten sind vom Rundfunkbeitrag befreit

Wer Bafög bezieht, kann sich grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sogar ohne Bafög können in Härtefällen Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise bei einem Zweitstudium oder Studienfachwechsel. Allerdings muss darauf ein Antrag gestellt werden - der wiederum von vielen Studierenden ignoriert wird. So zahlen viele zu viel, obwohl sie es nicht müssten.

WG-Bewohner müssen nicht alle zahlen

Da der Rundfunkbeitrag nur einmal pro Wohnung erhoben werden darf, ist es völlig egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. So muss in einer WG nicht jeder der Bewohner zahlen. Wer letztendlich zahlt, kann die WG intern bestimmen. Häufig wird der Betrag unter den Mitbewohnern aufgeteilt und jeweils an den "Zahlungsbeauftragten" der WG überwiesen. Seit 2013 müssen Haushalte übrigens auch zahlen, wenn keine Geräte zum Empfang der Rundfunksender vorhanden sind.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern schildert allerdings auch einen besonderen Fall: Dieser tritt ein, wenn nicht alle Bewohner einer WG dank Bafög vom Rundfunk befreit sind. Hat einer der Bewohner für die Wohnung den Rundfunkbeitrag angemeldet, ist aber davon befreit, gilt das nicht automatisch für alle Bewohner. Wer nicht selbst durch Bafög befreit ist, muss trotzdem zahlen.

Ist der Rundfunkbeitrag in Pflegewohnheimen nötig?

Auch pflegebedürftige und behinderte Menschen müssen keinen Beitrag zahlen, wenn sie in Alten- und Pflegeheime oder Behindertenwohnheime einziehen. Bei Einzug in die jeweilige Einrichtung können sie sich vom Rundfunk abmelden. Das wird von den Angehörigen allerdings immer wieder vergessen - und sorgt für unnötige Zahlungen.

In bestimmten Fällen gibt es zudem den ermäßigten Beitrag für behinderte Menschen:

  • Bei einer Sehbehinderung mit einem Grad von wenigstens 60
  • Für Hörgeschädigte / Gehörlose
  • Bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 80

Wer betroffen ist, kann einen Antrag auf den ermäßigten Beitrag in Höhe von 6,12 Euro stellen. Dafür muss die Behinderung mit dem Markzeichen RF im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden.

Zweitwohnungen sind ausgenommen

Vorsicht: Obwohl eigentlich jeder Haushalt zahlen muss, gibt es auch hier eine Sonderregelung. So gelten Zweitwohnungen nicht als neuer Haushalt - Besitzer einer Zweitwohnung oder mehrerer Wohnungen müssen daher nur einmal zahlen.

Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung des Rundfunkbeitrags?

Trifft oder traf eine dieser Situationen auf Sie zu, so haben Sie die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen können, dass der Rundfunkbeitrag tatsächlich nicht geschuldet war - etwa mit Mietverträgen oder Bafög-Nachweisen. Wer zunächst auf Ablehnung stößt, sollte sich allerdings nicht abschrecken lassen - der Beitragsservice lehnt Anträge auf Rückerstattungen häufig erst einmal pauschal ab. Dennoch kann es sein, dass Sie einen gut begründeten Anspruch haben.

Sind Sie unsicher, ob Sie zu viel gezahlt haben? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Kontoauszüge genau zu prüfen und die Wohnsituation der vergangenen Jahre noch einmal in Erinnerung zu rufen. Auch sollten Bescheide nicht einfach hingenommen werden. Die gute Nachricht: Wer tatsächlich drei Jahre lang befreit gewesen wäre (beispielsweise durch Bafög), der kann sich auf über 660 Euro freuen.

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