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Sammelklage startet: Wie Sie sich Ihr Geld von Amazon Prime zurückholen können

Wer noch vor der Preiserhöhung 2022 einen Vertrag abgeschlossen hatte, hat jetzt die Chance, sein Geld zurück zu fordern. Bild: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

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  • Amazon-Kunden können sich nun bei einer Sammelklage anmelden
  • Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen den Online-Händler
  • Hintergrund ist eine umstrittene Preiserhöhung vom Sommer 2022

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Im Rechtsstreit um eine Preiserhöhung beim Prime-Abonnement des Online-Händlers Amazon können sich Kunden jetzt einer Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen. Ziel ist die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge an die Betroffenen – teils sogar bis zu 60 Euro.

Zum Hintergrund: Amazon hatte im September 2022 den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland erhöht. Davon betroffen waren laut Verbraucherzentrale "Millionen Verbraucher". Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Erhöhung rechtswidrig.

Gericht urteilt: Preiserhöhung war rechtswidrig

Bereits vor dem Landgericht in erster Instanz und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz bekamen die Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Amazon Recht. Die Richter erklärten die zugrunde liegende AGB-Klausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings nicht, da Amazon dagegen Revision beim Bundesgerichtshof einlegte.

Vor diesem Hintergrund erhob die Verbraucherzentrale im Dezember 2025 eine Sammelklage (Az. I-13 VKl 1/25) beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm. "Ist die Klage erfolgreich, könnten Verbraucher:innen, die sich im Klageregister eintragen, zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten", so die Verbraucherzentrale NRW. "Je nach Abo-Modell wären das derzeit bis zu circa 60 Euro. Abhängig von der Dauer des Verfahrens erhöht sich diese Summe noch", erklärte VZ-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.

Bis wann ist eine Anmeldung zur Sammelklage möglich?

Ein Termin für die tatsächlichen Verhandlungen steht noch nicht fest. Laut BfJ ist eine Anmeldung im Register bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. "Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen war unzulässig", so Schuldzinski. "Der Gang vor Gericht ist für den Einzelnen aber mühsam. Deshalb bieten wir Betroffenen mit der Sammelklage einen einfachen Weg, um unkompliziert und kostenlos ihre Rechte durchzusetzen."

Amazon: Haben Kunden transparent informiert

Amazon weist die Vorwürfe der Intransparenz erneut zurück. "Wir haben Kund:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert", erklärte ein Amazon-Sprecher auf Anfrage. Kunden hätten jederzeit das Recht, ihre Mitgliedschaft zu kündigen– Informationen dazu hätte das Unternehmen bereits in seinen Mitteilungen an Kunden zur Verfügung gestellt.

Da man dem Urteil des OLG Düsseldorf widerspreche, habe man Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass derzeit noch eine weitere Sammelklage einer Verbraucherzentrale gegen Amazon laufe. Diese Klage drehe sich um die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video". Bei den zwei Klagen handelt es sich um voneinander unabhängige Verfahren.

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/bua/news.de/dpa

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