Handball: Wiederholungsspiel: Bundesgericht lehnt Dessauer Antrag ab
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Erstellt von Sarah Knauth
23.06.2025 15.43
Das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) hat den Wiederaufnahmeantrag des Dessauer-Roßlauer HV 06 abgelehnt. Das teilte die Handball Bundesliga (HBL) mit. Daraus ergibt sich, dass das durch das DHB-Bundesgericht vorgeschriebene Wiederholungsspiel in der 2. Handball-Bundesliga zwischen TuSEM Essen und dem Dessau-Roßlauer HV 06 am 29. Juni (17.00 Uhr) gespielt wird.
Das Bundesgericht hatte den gemäß DHB-Rechtsordnung (RO) gestellten Antrag der Dessauer, das durch das Revisionsurteil vom 11. Juni 2025 rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wiederaufzunehmen, geprüft und abgelehnt, da es keinerlei Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens feststellen konnte.
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Die HBL sieht sich durch die ablehnende Entscheidung des DHB-Bundesgerichts bestätigt. Sie weist darauf hin, dass ein Einspruch zu jedem Zeitpunkt erfolgen kann, auch am letzten Spieltag. Die Möglichkeit, durch Anrufung einer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit spielentscheidende Fehler korrigieren zu können, schütze das hohe Gut eines fairen Wettbewerbs, teilte die HBL mit.
Dessau könnte noch absteigen
Der Ausgang der Partie könnte noch Auswirkungen auf die Abstiegsfrage haben. Dessau hatte die Begegnung am 27. April in Essen mit 28:27 gewonnen. Brisant: Verliert Dessau das Wiederholungsspiel, ist der DRHV anstelle des ASV Hamm-Westfalen abgestiegen. Dem Liga-Elften Essen droht solch ein Szenario nicht.
Was war im ersten Spiel passiert? Nach einer Auszeit wenige Sekunden vor Spielende standen sieben Dessauer Spieler auf dem Feld, obwohl das Team wegen einer Zeitstrafe in Unterzahl war. Weder den Schiedsrichtern noch den Offiziellen war dies aufgefallen, weshalb Essen Einspruch gegen die Wertung des Spiels einlegte.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de