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Lufthansa: 20.000 Flüge bis Oktober gestrichen - so bekommen Fluggäste ihr Geld zurück

Lufthansa streicht 20.000 Flüge als Reaktion auf hohe Kerosinpreise. Bild: Sven Hoppe/dpa/dpa

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  • Lufthansa streicht bis Oktober 20.000 Kurzstreckenflüge
  • Sparmaßnahmen wegen hoher Kerosinpreise
  • Streckenplanung wird überarbeitet
  • Fluggäste können Rechte einfordern

Die Lufthansa reagiert auf die dramatisch gestiegenen Treibstoffkosten mit einem beispiellosen Sparprogramm. Der Lufthansa-Konzern streicht mit dem angekündigten Aus der Regionaltochter CityLine 20.000 Kurzstreckenflüge bis Oktober. Das entspreche einer Einsparung von rund 40.000 Tonnen Kerosin, dessen Preis sich seit Beginn des Iran-Krieges verdoppelt habe, teilte das Unternehmen in Frankfurt mit. Mit den Anpassungen sinke die Zahl unwirtschaftlicher Kurzstreckenflüge. Für betroffene Passagiere bedeutet dies erhebliche Einschränkungen – doch sie haben klare Rechte.

Lufthansa streicht Flüge wegen Kerosinpreisen - diese Strecken entfallen

Das Lufthansa-Angebot soll über den Sommer über die sechs Drehkreuze Frankfurt, München, Zürich, Wien, Brüssel und Rom optimiert werden. Passagiere hätten so weiterhin Zugang zum weltweiten Streckennetz.

Die ersten 120 täglichen Flugstreichungen mit Wirkung bis Ende Mai wurden laut Lufthansa am Montag umgesetzt. Die betroffenen Passagiere seien informiert worden. Die Strecken von Frankfurt nach Bydgoszcz und Rzeszow in Polen sowie Stavanger in Norwegen entfallen vorübergehend. Zehn Verbindungen innerhalb der Gruppe sollen über andere Airports laufen - betroffen sind Heringsdorf, Cork (Irland), Danzig (Polen), Ljubljana (Slowenien), Rijeka (Kroatien), Sibiu (Rumänien), Stuttgart, Trondheim (Norwegen), Tivat (Montenegro) und Breslau (Polen). 

Die Lufthansa überarbeitet angesichts der Absenkung ihrer Kapazitäten auch die mittelfristige Streckenplanung. Details sollen Ende April, Anfang Mai veröffentlicht werden. Für die nun im Sommerflugplan vorgesehenen Flüge erwartet der Konzern eine "weitgehende stabile Treibstoffversorgung".

Diese Rechte haben betroffene Fluggäste

Reisende haben mehrere Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Wer einen Flug bei CityLine individuell gebucht hat, kann sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei einer Stornierung durch die Airline muss das Unternehmen den vollständigen Ticketpreis erstatten. Alternativ können Passagiere darauf bestehen, zum nächstmöglichen Termin an ihr Ziel gebracht zu werden.

Besonders wichtig: Wurde die Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt, steht Reisenden zusätzlich eine pauschale Entschädigung zu. Je nach Länge der gebuchten Strecke beträgt diese Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass eine Information unter dieser Frist als zu kurzfristig gelten kann – unabhängig davon, ob die Airline wirtschaftliche Gründe für die Streichung anführt. Trotz der Betriebseinstellung sollten sich betroffene Fluggäste daher direkt an CityLine wenden, sofern sie dort ihre Buchung vorgenommen haben. Die vertraglichen Pflichten gegenüber den Kunden bestehen fort. Wer seinen Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht hat, kann seine Ansprüche auch direkt beim Reiseveranstalter geltend machen. 

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/news.de/dpa/mlk/stg

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