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Melanie Müller: Ex-Dschungelkönigin wieder vor Gericht wegen Hitlergruß und Drogenfund

Melanie Müller steht erneut vor Gericht. Bild: picture alliance/dpa | Jan Woitas

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  • Melanie Müller steht wieder vor Gericht
  • Das wird Melanie Müllervorgeworfen
  • Ex-Dschungelkönigin bestreitet rechte Gesinnung
  • Amtsgericht verhängte höhere Strafe als gefordert
  • Wird Melanie Müller beim Prozess erscheinen?

Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller muss sich ab heute (18. Dezember 2025) erneut vor Gericht verantworten. Um 10 Uhr beginnt am Landgericht Leipzig der Berufungsprozess gegen die 37-Jährige, die 2014 als Dschungelkönigin bekannt wurde.

Melanie Müller steht wieder vor Gericht

Im Zentrum des Verfahrens stehen Vorwürfe wegen des Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen sowie Drogenbesitzes. Das Amtsgericht Leipzig hatte die Schlagersängerin im August 2024 zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Ihre Anwälte hatten jedoch einen Freispruch gefordert und gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Das Verfahren wird sich über mehrere Termine erstrecken. Nach dem heutigen Auftakt sind weitere Verhandlungstage am 5. und 12. Januar angesetzt. Laut einem Gerichtssprecher ist mit dem persönlichen Erscheinen der Angeklagten zu rechnen.

Melanie Müller: Das wird ihr vorgeworfen

Die Anklage bezieht sich auf einen Auftritt in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2022 in Leipzig. Bei diesem Konzert soll die gebürtige Oschatzerin den Hitlergruß gezeigt haben. Darüber hinaus wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor, einen anderen Mann zum gleichen Gruß animiert und das Publikum zu "Heil-Rufen" aufgefordert zu haben.

Ein weiterer Anklagepunkt kam später hinzu: Bei einer Wohnungsdurchsuchung im August 2023 stießen Ermittler auf 0,69 Gramm Kokaingemisch sowie eine Ecstasy-Tablette. Diese Funde führten zur zusätzlichen Anklage wegen Drogenbesitzes, die im erstinstanzlichen Verfahren gemeinsam mit den Hitlergruß-Vorwürfen verhandelt wurde.

Ex-Dschungelkönigin bestreitet rechte Gesinnung

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen wandte sich Müller öffentlich gegen die Vorwürfe. In einem Instagram-Video zeigte sie sich "bestürzt und empört" und betonte: "Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste."

Vor dem Amtsgericht ließ sie über ihren Verteidiger erklären, sie sei unpolitisch und habe keinerlei rechte Überzeugungen. Die fragliche Armbewegung sei lediglich eine typische Publikumsanimation gewesen, die sie regelmäßig zum Schlachtruf "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi" einsetze. Als rechtsextreme Parolen aus dem Publikum ertönten, habe sie den Auftritt sofort beendet.

Auch beim Drogenvorwurf wies die Sängerin jede Schuld von sich: Die Betäubungsmittel hätten einer Freundin gehört, die ihre Handtasche in der Wohnung vergessen habe.

Amtsgericht verhängte höhere Strafe als gefordert

Das Amtsgericht Leipzig sprach die Sängerin im August 2024 in beiden Anklagepunkten schuldig. Die Strafe fiel mit 160 Tagessätzen zu je 500 Euro deutlich höher aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt – diese hatte lediglich 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert, was 5.700 Euro entsprochen hätte.

Der Richter begründete die hohen Tagessätze mit Müllers finanzieller Situation. Da die Angeklagte keine konkreten Einkommensangaben machte, schätzte er ihre monatlichen Einkünfte auf rund 15.000 Euro. Er verwies dabei auf ihre weiterhin zahlreichen Mallorca-Auftritte sowie Immobilien in Deutschland und Spanien: "Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil."

Müller selbst hatte vor Gericht erklärt, dass ihr nach dem Vorfall sämtliche Engagements außerhalb Mallorcas weggebrochen seien.

Wird Melanie Müller beim Prozess erscheinen?

Damit sei grundsätzlich zu rechnen, sagte ein Sprecher des Landgerichts lautDeutscher Presse-Agentur. Die Verhandlungstermine seien mit allen Beteiligten abgestimmt. Zudem habe die Angeklagte keinen Antrag auf Entpflichtung, etwa aus gesundheitlichen Gründen gestellt.

  • Der Prozessauftakt vor dem Amtsgericht war zweimal kurzfristig verschoben worden. Die Ballermann-Sängerin hatte jeweils ein ärztliches Attest vorgelegt.
  • Zum jetzigen Berufungsprozess hatten sich weder das Management noch die Verteidigung auf Anfrage geäußert.

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf.

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/news.de/dpa/stg

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