Entwarnung Kleinkötz heute: Trinkwasserverschmutzung Günzburg unter Kontrolle - Aktueller Lagebericht
Über das Mobile Warnsystem wurde eine Trinkwasserwarnung herausgegeben (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Felix Kästle
Erstellt von Alexander Aßmann
16.07.2026 12.21
- Entwarnung zur Trinkwasserverschmutzung in Kleinkötz (Günzburg)
- Leitstelle gab Meldung heute um 12:13 Uhr
- Warnung hatte Gefahrenstufe "gering"
Anwohner und Betroffene der vorher herausgegebenen Warnung für die Region Günzburg werden darüber informiert, dass es mittlerweile eine Entwarnung zur Trinkwasserverschmutzung gibt. Die Leitstelle hatte die Situation zuvor als gering gefährlich beurteilt.
Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Heute hat die Leitstelle um 12:13 Uhr eine Entwarnung herausgegeben. Diese gilt im Bundesland Bayern, für Günzburg:
"Dies ist die Entwarnung zur Warnung 'Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.' vom 03.07.2026 19:17:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller ."
Ursprünglich war mitgeteilt worden: "Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar. Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche: Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Was ist zu tun? Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter." (Quelle: Integrierte Leitstelle Donau-Iller, bibertal.de)
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