Sturzgefahr im Februar: 20% mehr Unfälle durch glätte! Wer haftet in der Öffentlichkeit?
Der DWD warnt vor Glätte (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Laszlo Pinter
Von news.de-Redakteur Lucas Meyer
09.02.2026 09.46
- Symptom Fieber in Kalenderwoche 7 am stärksten verbreitet mit 14.132 Meldungen
- Anstieg um 19.4% bei Sturz/Unfall
- Schluckbeschwerden mit 15.7% Rückgang
Fieber ist derzeit das am häufigsten gemeldete Symptom – vor allem bei Kindern. Die AOK erklärt, dass Fieber meist eine normale Abwehrreaktion auf Infektionen ist: Der Körper stellt seine „Temperatur-Einstellung“ höher, um Viren und Bakterien besser zu bekämpfen.
Gerade in Kita und Schule treffen Kinder auf viele neue Erreger; typische Kinderkrankheiten und Atemwegsinfekte verlaufen fast immer mit Fieber. Dadurch steigen die Fieberzahlen in dieser Jahreszeit besonders deutlich – medizinisch meist ein Zeichen dafür, dass das kindliche Immunsystem auf Hochtouren arbeitet, nicht unbedingt für schwerere Erkrankungen.
Fieber aktuell häufigstes Symptom in Deutschland
Der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst des Patientenservices 116 117 meldet für die Kalenderwoche 7 Fieber als am häufigsten genanntes Symptom. Es beschwerden sich insgesamt 14.132 Anrufer:innen über dieses Krankheitsbild. Damit entfielen 10,3 Prozent aller Anrufe bundesweit auf Fieber.
Symptome aktuell: Schluckbeschwerden rückläufig – Sturz/Unfall mit stärkstem Anstieg
In Kalenderwoche 6 gehen die Schluckbeschwerden laut Patientenservice spürbar zurück: Die Fallzahl sinkt um 15,7 % von 1.857 auf 1.566 Meldungen. Parallel dazu legen Sturz/Unfall-Beschwerden kräftig zu – plus 19,4 % auf 2.650 Anrufe (Vorwoche: 2.219).
Dass ausgerechnet Sturz/Unfall so deutlich anzieht, passt gut zu typischen Winter-Wetterlagen: Schon wenige Tage mit Frost, Nässe und gefrierender Feuchtigkeit machen Wege rutschig, während Dunkelheit und schlechtere Sicht das Risiko zusätzlich erhöhen. Für solche Phasen werden häufig Schuhe mit gutem Profil, Halt an Geländern und bei Bedarf Spikes/Überzieher empfohlen – einfache Maßnahmen, die gerade auf glatten Strecken viel ausmachen.
Des Weiteren empfiehlt die AOK bei typischem Umknicken/Prellung zunächst schonen, kühlen und hochlagern (Kühlpack nicht direkt auf die Haut), um Schwellung und Schmerzen zu dämpfen. Ärztlicher Rat ist sinnvoll, wenn die Beschwerden nach einigen Tagen nicht abklingen oder wenn starke Schwellung, Rötung oder deutliche Bewegungseinschränkungen auftreten – das kann auf mehr als eine harmlose Prellung hindeuten.
Bei einem Sturz auf Schnee/Eis entscheidet die Verkehrssicherungspflicht: Haftbar ist grundsätzlich, wer für Räumen und Streuen zuständig war und diese Pflicht schuldhaft verletzt hat (oft per kommunaler Satzung auf Eigentümer übertragen, teils per Mietvertrag/Hausordnung auch auf Mieter). Üblich sind Räumzeiten werktags ca. 7–20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen häufig ab 8 oder 9 Uhr – außerhalb dieser Zeiten oder bei plötzlich auftretender Glätte kann die Lage anders bewertet werden; außerdem kann ein Mitverschulden (z. B. ungeeignetes Schuhwerk, erkennbare Glätte) Ansprüche mindern. Selbst wenn der Winterdienst an Dritte übertragen wird, kann die Verantwortung beim Vermieter bleiben: Der BGH hat betont, dass Vermieter aus dem Mietverhältnis grundsätzlich für sichere Wege einzustehen haben; beauftragte Dienste gelten dabei als Erfüllungsgehilfen.
Sollten Sie eines dieser Symptome aufweisen, wenden Sie sich bei Bedenken an Ihren Arzt oder den Patientenservice unter der Nummer 116 117. Diese bietet außerdem Hilfe bei stress-, angst- oder depressionsbedingten Symptome. Zusätzlich steht die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenfrei und anonym unter den Telefonnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 zur Verfügung.
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