Gesundheit

Luftverschmutzung in Bayern am 22.01.2026: Schadstoff Feinstaub im gefährlichen Bereich

Luftqualitätsmessungen des UBA (Symbolbild). Bild: picture alliance / Federico Gambarini/dpa | Federico Gambarini

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  • 16 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
  • Höchste Grenzwert-Überschreitung in Passau/Angerstr. mit 90 µg/m³
  • Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
  • Schlechtester Jahresmittelwert in ****

UBA registriert alarmierende Messwerte Momentan wird an 16 Stationen in Bayern schlechte bis sehr schlechte Luftqualität gemessen.. Hauptverantwortlicher ist der Schadstoff Feinstaub - eine Mischung winziger Partikel, die in die tiefen Atemwege gelangen und potenziell gesundheitsschädlich sind. Die Luft ist ebenfalls aufgrund von Ozon- und Stickstoffwerten gegenwärtig in schlechtem Zustand.

Aktuell wird die maximale Überschreitung in Passau/Angerstr. gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₁₀ wird mit 90 µg/m³ überschritten.

Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).

Luftqualität Bayern: dokumentiert schlechtesten Jahresmittelwert

Nach den Luftqualitätsmaßnahmen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Analyse des vergangene Jahres wurden die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub herausgefunden. Laut Angaben des UBA soll der jährliche mittlere Wert für PM10 nicht die Grenze von 40 µg/m³ überschreiten.

In Bayern weist die Messstation an der * den höchsten Jahresmittelwert mit ** µg/m³* auf. Zudem wurden dort Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In gab es insgesamt nur ** Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.

Diese Werte dienen dem Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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/roj/news.de

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