Gesundheit

Luftqualität Warnungen in Rheinland-Pfalz am 26.03.2025: Weit verbreitete Feinstaub-Belastung

Städtische Luftverschmutzung durch Schadstoffe Bild: Adobe Stock / Grzegorz Polak

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  • 12 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
  • Höchste Grenzwert-Überschreitung in Neuwied-Hermannstraße mit 63 µg/m³
  • Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
  • Schlechtester Jahresmittelwert in Ludwigshafen-Mundenheim

UBA-Messstationen schlagen an! Momentan werden an 12 Stationen in Rheinland-Pfalz schlechte bis sehr schlechte Luftqualität gemessen. Leitverursacher ist der Schadstoff Feinstaub - eine Ansammlung winziger Partikel, die tief in die Atemwege eindringen und die Gesundheit gefährden können. Aktuell wirken sich auch Ozon und Stickstoff schädlich auf die Luft aus.

Aktuell wird die maximale Überschreitung in Neuwied-Hermannstraße gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₁₀ wird mit 63 µg/m³ überschritten.

Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).

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Luftqualität Rheinland-Pfalz: Ludwigshafen-Mundenheim meldet schlechtesten Jahresmittelwert

Zufolge der Luftqualitätsanalysen des Umweltbundesamtes (UBA) für das vergangene Jahr wurden die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub ermittelt.Laut Angaben des UBA soll der jährliche mittlere Wert für PM10 nicht die Grenze von 40 µg/m³ überschreiten.

In Rheinland-Pfalz weist die Messstation an der Ludwigshafen-Mundenheim den höchsten Jahresmittelwert mit 20 µg/m³ auf. Zudem wurden dort 2 Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In Hunsrück-Leisel gab es insgesamt nur 0 Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.

Diese Grenzwerte werden eingeführt, um die Gesundheit von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu bewahren.

+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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/roj/news.de

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