Gesundheit

Luftqualität in Hessen am 26.03.2025: Weit verbreitete Feinstaub-Belastung

Städtische Luftverschmutzung durch Schadstoffe Bild: Adobe Stock / tomeyk

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  • 24 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
  • Höchste Grenzwert-Überschreitung in Kassel Mitte mit 38 µg/m³
  • Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
  • Schlechtester Jahresmittelwert in Kassel Fünffensterstraße

Luftbelastung in Hessen steigt! An 24 Messstationen des Umweltbundesamtes werden aktuell schlechte bis sehr schlechte Schadstoffwerte gemessen Hauptquelle ist der Schadstoff Feinstaub - eine Ansammlung winziger Partikel, die tief in die Atemwege eindringen und die Gesundheit gefährden können. Aber auch Ozon und Stickstoff verursachen gerade schlechte Luft.

In diesem Moment wird die höchste Grenzwertüberschreitung an der Straßenmessstelle Kassel Mitte gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₂,₅ wird mit 38 µg/m³ überschritten.

Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).

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Luftqualität Hessen: Kassel Fünffensterstraße verzeichnet schlechtesten Jahresmittelwert

Zufolge der Luftqualitätsanalysen des Umweltbundesamtes (UBA) für das vergangene Jahr wurden die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub ermittelt.Der gemäß UBA festgelegte durchschnittliche Jahresgrenzwert für PM10 liegt bei 40 µg/m³ und darf nicht übertroffen werden.

In Hessen weist die Messstation an der Kassel Fünffensterstraße den höchsten Jahresmittelwert mit 19 µg/m³ auf. Zudem wurden dort 2 Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In Wasserkuppe gab es insgesamt nur 2 Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.

Diese Grenzwerte werden eingeführt, um die Gesundheit von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu bewahren.

+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

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/roj/news.de

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