Luftqualität Warnungen in Brandenburg am 26.03.2025: Flächendeckende Feinstaubbelastung
Luftqualitätsmessungen des UBA (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Von news.de-Redakteur Lucas Meyer
26.03.2025 07.00
- 26 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
- Höchste Grenzwert-Überschreitung in Nauen mit 62 µg/m³
- Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
- Schlechtester Jahresmittelwert in Cottbus, Bahnhofstr.
UBA registriert alarmierende Messwerte Momentan werden an 26 Stationen in Brandenburg schlechte bis sehr schlechte Luftqualität gemessen. Hauptquelle ist der Schadstoff Feinstaub - eine Mischung winziger Partikel, die in die tiefen Atemwege gelangen und potenziell gesundheitsschädlich sind. Aktuell wirken sich auch Ozon und Stickstoff schädlich auf die Luft aus.
Aktuell wird die maximale Überschreitung in Nauen gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₁₀ wird mit 62 µg/m³ überschritten.
Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).
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Luftqualität Brandenburg: Cottbus, Bahnhofstr. dokumentiert schlechtesten Jahresmittelwert
Nach den Luftqualitätsmaßnahmen des Umweltbundesamtes (UBA) zur Analyse des vergangene Jahres wurden die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub herausgefunden.Der gemäß UBA festgelegte durchschnittliche Jahresgrenzwert für PM10 liegt bei 40 µg/m³ und darf nicht übertroffen werden.
In Brandenburg weist die Messstation an der Cottbus, Bahnhofstr. den höchsten Jahresmittelwert mit 20 µg/m³ auf. Zudem wurden dort 8 Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In Wittenberge gab es insgesamt nur 1 Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.
Diese Grenzwerte werden eingeführt, um die Gesundheit von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu bewahren.
+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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mel/roj/news.de