Luftverschmutzung in Mecklenburg-Vorpommern am 22.01.2026: Schadstoff Feinstaub im gefährlichen Bereich
Luftqualitätsmessungen des UBA (Symbolbild). Bild: picture alliance / Federico Gambarini/dpa | Federico Gambarini
Von news.de-Redakteur Lucas Meyer
22.01.2026 06.00
- 11 Wetterstationen melden schlechte Luft durch Feinstaub und andere Schadstoffe
- Höchste Grenzwert-Überschreitung in Löcknitz mit 40 µg/m³
- Umweltbundesamt meldet: Luftqualitätsindex im roten Bereich
- Schlechtester Jahresmittelwert in ****
Luftqualität in Mecklenburg-Vorpommern unter Druck! An 11 Messstationen des Umweltbundesamtes werden schlechte bis sehr schlechte Werte gemessen!. Hauptverantwortlicher ist der Schadstoff Feinstaub - eine Ansammlung winziger Partikel, die tief in die Atemwege eindringen und die Gesundheit gefährden können. Auch die Verschmutzungen durch Ozon und Stickstoff beeinflussen derzeit die Luftqualität negativ.
Die höchste Überschreitung wird im Moment in Löcknitz gemessen. Hier liegt der Luftqualitätsindex momentan im roten Bereich. Der Grenzwert für Feinstaub₂,₅ wird mit 40 µg/m³ überschritten.
Die Karte zeigt eine Auswahl der Stationen mit überschrittenen Werten. Für eine vollständige Liste besuchen Sie die Luftkarten des Umweltbundesamtes (UBA).
Luftqualität Mecklenburg-Vorpommern: dokumentiert schlechtesten Jahresmittelwert
Zufolge der Luftqualitätsanalysen des Umweltbundesamtes (UBA) für das vergangene Jahr wurden die Stationen mit den höchsten Jahresmittelwerten für Feinstaub ermittelt. Entsprechend den UBA-Vorgaben darf das Jahresmittel für PM10 im Durchschnitt einen Grenzwert von 40 µg/m³ nicht überschreiten.
In Mecklenburg-Vorpommern weist die Messstation an der * den höchsten Jahresmittelwert mit ** µg/m³* auf. Zudem wurden dort Tage registriert, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ überschritten wurde. Zum Vergleich: In gab es insgesamt nur ** Tage, an denen das Tagesmittel diesen Wert überschritt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf höchstens 35-mal im Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert darf maximal 40 µg/m³ betragen. Für die noch feineren Partikel PM2,5 gilt seit 2015 ein verbindlicher Jahresgrenzwert von 25 µg/m³.
Diese Grenzwerte werden eingeführt, um die Gesundheit von Risikogruppen wie Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen zu bewahren.
+++Dieser Text wurde auf der Basis des Umwelt Bundesamt (UBA) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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mel/roj/news.de