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Verkehr: Gleichgeschlechtliche Ampelpärchen vor Gericht

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Man sollte meinen, sie seien kein Aufreger mehr: gleichgeschlechtliche Ampelmotive. Über die Umrüstung des grünen Lichts mehrerer Fußgängerampeln in Hildesheim muss jedoch das Verwaltungsgericht Hannover entscheiden. Nach Ansicht des Klägers sei die Umrüstung rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Am Dienstag (9.30 Uhr) wird das Verfahren verhandelt. Der Kläger begreife sich als wertkonservativ, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Die Darstellung gleichgeschlechtlicher Pärchen als Ampelsymbol schränke ihn in seinem Erziehungsstil ein. In anderen Kommunen gehören gleichgeschlechtliche Ampelmotive schon länger zum Stadtbild.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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