Von news.de-Redakteur Herbert Mackert
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtens. Für Kunden und Verbraucherschützer aber bleiben sie ein Ärgernis. Gerechter wäre in ihren Augen eine Verteilung über die gesamte Laufzeit einer Police.
Zwar müssen die Abschlussgebühren seit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung mitgeteilt werden. Im Wust von Papieren und Formularen nimmt er die Provision im Kleingedruckten aber kaum wahr.
Dabei können die Provisionen saftig sein. Bei Lebensversicherungen und Altersvorsorgeverträgen betragen diese zwischen ein und zwei Jahresbeiträgen - so lange erwirtschaft die Police erst mal nur die Provision für den Vermittler - die Ansparleistung des Versicherers beginnt erst danach.
Bei privaten Krankenversicherungen fließen bis zu 18 Monatsbeiträge ins Portemonnaie des Vertreters oder Versicherungsmaklers. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen listet in dem Buch Privatrenten und Lebensversicherungen die Abschlusskosten von 50 Versicherern auf - die Spanne reicht von 0,28 Prozent der Versicherungssumme bis zu stolzen 7,92 Prozent beim Spitzenreiter Arag.
Böses Erwachen bei vorzeitiger Kündigung
Das böse Erwachen stellt sich meist erst bei der Kündigung des Vertrags ein. «Die Kunden stellen dann oft erst fest, dass nicht so viel im Topf ist, wie sie ausgerechnet haben.» Die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Kerstin Becker-Eiselen, kennt die vielen langen Gesichter von Lebensversicherten, die sich wegen der niedrigen Rückkaufswerte Rat bei ihr holen. Denn neben einer Stornogebühr zieht die Versicherungsgesellschaft die Abschlussgebühren von der Ablaufleistung ab.
Besser als eine einmalige Abschlussgebühr zu Beginn wäre nach Ansicht von Verbraucherschützern eine Verteilung aller Kosten auf die gesamte Laufzeit. Dann nämlich stünde die Zufriedenheit des Kunden über einen möglichst langen Vertragszeitraum im Mittelpunkt. «Sie können es auch Bestandsprovision nennen. Wenn der Kunde regelmäßig einen kleinen Obolus leistet, dann wird er auch regelmäßig betreut und beraten», glaubt Becker-Eiselen. Für sie ergäbe sich eine Win-win-Situation für beide Seiten.
75 Prozent aller Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt
Denn fast drei Viertel aller Lebensversicherungspolicen werden in Deutschland vorzeitig gekündigt. Zum Nachteil des Kunden: Während er die volle Abschlussprovision gezahlt hat, erhält er längst nicht die volle Leistung aus dem Vertrag.
Für den Chefredakteur der Zeitschrift Stiftung Warentest, Hermann-Josef Tenhagen, ein Unding: «Wir haben bei den Finanzdienstleistungen an ganz vielen Stellen diese Angewohnheit, dass zu Beginn des Geschäfts eine Gebühr für den Kunden fällig wird, die Leistung aber erst viel später erfolgt und sich auch dann erst deren Qualität zeigt.» Einmalprovisionen hält er für einen Fehler im System: «Sie verleiten die Vertriebsmitarbeiter dazu, schnell etwas zu verkaufen und dann zu denken ‹nachher die Sintflut›». Bei Autoversicherungen übrigens sind Bestandsprovisionen bereits gang und gäbe.
«Wie bei einem Bankkonto sollten neben der Ansparleistung auch die Kosten für Verwaltung und die Abschlussgebühr regelmäßig ausgewiesen werden», erläutert Becker-Eiselen. So flössen diese in die Gesamtkalkulation ein - als positiver Nebeneffekt wären Versicherungsprodukte besser miteinander vergleichbar.
Noch besser aber wären aus Verbrauchersicht gar keine Vermittlungsprovisionen. Denn sie seien Gift für eine wirklich unabhängige Beratung. «Ein provisionsgesteuerter Vertrieb führt immer dazu, dass ich jenes Produkt verkaufen möchte, das mir als Vermittler den größten Profit einbringt - und nicht das mit dem größten Nutzen für den Kunden», betont Becker-Eiselen.
Immerhin eine Verbesserung brachte die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes: Seither müssen die Abschlussgebühren bei der Berechnung von Ablaufleistung oder Rückkaufswert auf die ersten fünf Jahre der Laufzeit verteilt werden. Die sogenannte Zillmerung, bei der die Provision in voller Höhe gleich im ersten Jahr abgezogen wurde, wurde aufgehoben. Bei vorzeitiger Kündigung der Police bleibt nun mehr für den Kunden.
Die Abschlussgebühr bei Bausparverträgen erklärte der Bundesgerichtshof am Nachmittag für rechtens. Damit blieb die Musterklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall endgültig ohne Erfolg.
Der Bankensenat des Gerichts entschied, die Provision liege «auch im kollektiven Interesse der Bauspargemeinschaft». So der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der mündlichen Urteilsverkündung. Denn eine möglichst zeitnahe Zuteilung der Bausparsumme könne nur erfolgen, wenn dem Bausparkollektiv durch die Einlagen von Neukunden fortwährend neue Mittel zugeführt würden. Das Urteil des BGH ist rechtskräftig.
In Deutschland gibt es derzeit rund 25 Millionen Bausparer. Die Einnahmen der gesamten Bausparbranche aus den Abschlussgebühren belaufen sich nach Angaben der Schwäbisch Hall auf jährlich 900 Millionen Euro.
Den Musterprozess vor dem Bundesgerichtshof strengte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Branchenführer Schwäbisch Hall an. Wie alle Bausparkassen verlangt auch diese von jedem Neukunden Abschlussgebühren in Höhe von einem Prozent der Vertragssumme. Bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro werden also 300 Euro Provisionszahlung fällig. «Der Neukunde zahlt die Kosten für seine eigene Anwerbung», sagte der Prozessvertreter der Verbraucherzentrale, Peter Wassermann. Vor allem ist der Verbraucherorganisation ein Dorn im Auge, dass die Abschlussgebühren stets in voller Höhe anfallen. Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtanspruchnahme des Bauspardarlehens ist keine Rückzahlung oder Herabsetzung möglich.
Allerdings hatten die Verbraucherschützer ihre Klage bisher in allen Instanzen verloren. Auch der BGH deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass die Abschlussgebühr nicht nur im Interesse der Bausparkassen, sondern auch im Interesse aller Bausparer liegen könne. Denn die Abschlussgebühr diene auch dem Neukundengeschäft. Ohne Gewinnung von Neukunden würden aber die Bauspardarlehen für die Bestandskunden nicht zuteilungsreif.
900 Millionen Euro an Provisionen für Bausparkassen
Unstrittig war in der mündlichen Verhandlung zwischen Schwäbisch Hall und den Verbraucherschützern, dass die Abschlussgebühren für die Bausparkassen hohe finanzielle Bedeutung haben. Schwäbisch Hall gab in der mündlichen Verhandlung an, dass die gesamte Branche jährliche Abschlussgebühren von 900 Millionen Euro einnimmt.
Würden die Provisionen als unangemessene Benachteiligung der Kunden untersagt, würden die Gewinne der Bausparkassen erst einmal völlig einbrechen. Auch Rückzahlungen könnten im Falle eines Erfolgs der Klage fällig werden. Der Prozessvertreter der Schwäbisch Hall, Rechtsanwalt Reiner Hall, bat den BGH in seinem Plädoyer, «auch dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.»
mat/ivb/news.de/dapd