Schwarz-Gelb gehorcht der Pharmalobby
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Künftig sollen neue Arzneimittel schärfer auf ihren tatsächlichen Nutzen geprüft werden. Die Kriterien aber werden nicht von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt, sondern von der Regierung - auf Wunsch der Pharmaindustrie.
Die Koalition folgt bei der geplanten besseren Bewertung neuer Arzneimittel einem Vorschlag der Pharmaindustrie. So soll das Bundesgesundheitsministerium die Nutzenbewertung regeln - und nicht der gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kassen und Kliniken. Die Bewertung soll Basis für die Rabattverhandlungen von Pharmaherstellern und Krankenkassen sein.
«Das Bundesministerium für Gesundheit regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats das Nähere zur Nutzenbewertung», heißt es in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Genau dies hatte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) in einem der dpa vorliegenden Papier vorgeschlagen: «Das Nähere zur Nutzenbewertung regelt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Rechtsverordnung.»
Im Gesetzentwurf für die Neuordnung des Arzneimittelmarktes war noch geplant, dass der gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Kassen und Kliniken die wichtigen Details unabhängig von der Politik regelt. Die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Rundschau hatten zuerst darüber berichtet.
«Das bedeutet keine Aufweichung zugunsten der Pharmaindustrie»
Das Bundesgesundheitsministeriums wies den Eindruck zurück, dass die Koalition den Änderungsantrag von der Pharmaindustrie übernommen habe. An den vorgesehenen Kriterien für die Nutzenbewertung habe sich im Vergleich zum Gesetzentwurf nichts geändert, sagte ein Sprecher. Er bestätigte aber, dass nun nicht mehr der Bundesausschuss, sondern das Gesundheitsministerium den Rahmen für die Kriterien geben soll. «Das bedeutet keine Aufweichung zugunsten der Pharmaindustrie.» Die Koalition wolle sicherstellen, dass der geplante Weg, das Preismonopol der Industrie in Vertragsverhandlungen zu überführen, erfolgreich begleitet werde.
Kritik gab es hingegen von Kassen und SPD. Eine Sprecherin des Kassen-Spitzenverbands sagte, es wäre besser, der Bundesausschuss würde die Nutzenbewertung regeln, weil hier Sachverstand gesichert sei. Die Vorgaben wären zudem dann von wechselnden politischen Mehrheiten unabhängig. SPD- Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach wertete die Änderung in der SZ als «dreisteste Lobbyarbeit, die ich seit Jahren erlebt habe». CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn sagte dagegen, die Nutzenbewertung solle allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. «Alles andere wäre fatal und wird es mit uns nicht geben.»
Seit Jahren treiben die Preise für neue Arzneimittel, die die Pharmafirmen frei festsetzen, die Kassen-Ausgaben in die Höhe. Kritiker monieren, die Mittel seien oft nur um Nuancen verändert - wesentlich höhere Preise deshalb nicht vertretbar. Auch künftig sollen die Hersteller die Preise frei festsetzen. Aber sie müssen ein Dossier vorlegen, das den Zusatznutzen im Vergleich zu bisherigen, günstigen Mitteln belegen soll. Der Bundesausschuss und das Prüfinstitut IQWiG prüfen die Angaben. Schließlich wird das Mittel einer offiziellen Nutzenbewertung unterzogen. Ist der Nutzen im Vergleich zu bisherigen weniger hoch, sollen Kassen und Industrie Rabatte aushandeln.
che/reu/news.de/dpa
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