Schlechte Zeiten für die Spitzelbranche?
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Von den news.de-Redakteuren Rieke Havertz und Jens Kiffmeier, Berlin
Artikel vom 03.09.2010
Sie verdienen ihr Geld mit dem Privatleben anderer Leute: deutsche Privatdetektive. Seit die Regierung heimliche Videoüberwachung verbieten will, droht der Branche der Verlust eines einträglichen Geschäftszweigs.
Für Klatsch-Blätter bespitzeln sie Politiker. Für Unternehmen schnüffeln sie Angestellten hinterher – und übertreiben es dabei mitunter. So machten windige Privatdetektive etwa ein lukratives Geschäft, indem sie für den Lidl-Konzern mit versteckter Kamera die Arbeitnehmer ausspionierten und eifrig notierten, wie oft jemand zur Toilette ging oder wer ein Tatoo trug. Laut dem Nachrichtenmagazin Stern, das die Affäre 2008 ans Licht zerrte, wurden in den Protokollen auch Sätze vermerkt wie: «Auch heute holt sich Frau (…) in ihrer Pause ein belegtes Brötchen vom Bäcker. Von einer Privatinsolvenz und der damit verbundenen Enthaltsamkeit keine Spur.»
Und auch in der Telekom-Spitzelaffäre wurde vor Privatem kein Halt gemacht - alles im Sinne des Wirtschaftsunternehmens. Der Vorstand vermutete ein Informationsleck, weil Interna nach außen gedrungen waren. Deshalb beauftragte die Chefetage die Abteilung Konzernsicherheit, die Quelle zu finden. Zwischen 2005 und 2006 soll sie daraufhin illegal Telefondaten von Aufsichtsräten, Gewerkschaftern und Journalisten erfasst haben. Vier Angeklagte müssen sich deswegen ab heute vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Doch mit Prozessen dieser Art, die aus der illegalen Bespitzelung von Arbeitnehmern resultiert, soll jetzt Schluss sein. Ein neues Gesetz soll den überzogenen Wissensdurst der Unternehmen und die ungezügelte Spionagelust der Schlapphut-Branche bremsen. Bereits in der vergangenen Woche legte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Datenschutzrechtes vor, der die heimliche Kontrolle des Arbeitnehmers zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort erschweren soll. Datensammeln, Videoüberwachung, Bluttests, Ortung oder E-Mail-Check – all diese durchaus praktizierten Varianten sind zwar in Zukunft nicht gänzlich verboten, aber dennoch soll ihnen ein Riegel vorgeschoben werden.
Doch was bedeutet das für den bislang recht erträglichen Geschäftszweig der Detektive, die mit dem Privatleben anderer Leute einen Großteil ihres eigenen Lebensunterhalts finanzieren? Fest steht: Das plötzliche öffentliche Interesse an ihrem Job im Halbdunkeln dürfte sich nicht unbedingt positiv auf die Geschäftszahlen auswirken.
30 Prozent der Aufträge aus dem Bereich der Mitarbeiterkriminalität
Der Minister selbst hat dazu seine Meinung. In Ausnahmefällen sei der Einsatz von Privatdetektiven «möglich», sagte de Maizière bei der Vorstellung seines Gesetzentwurfes in Berlin. «Doch die neuen, verschärften Regeln gelten umfänglich und können von Unternehmen nicht umgangen werden, indem sie Dritte mit einer heimlichen Abhöraktion beauftragen», stellte er klar. Verstöße sollen jedenfalls härter geahndet werden als in der Vergangenheit. Bereits der Lidl-Vorfall bescherte dem Lebensmitteldiscounter ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro – und der Privatdetektiv-Branche einen schweren Imageschaden.
Das bestätigt Hans Sturhan, Geschäftsführer des Bundverbandes Deutscher Detektive (BDD): «Durch die Lidl-Affäre hat das gesamte Detektivgewerbe gelitten - und zwar spürbar. Das hat bei uns auch zu finanziellen Einbußen geführt.» Dabei sieht der Verband die Schuld an der Misere bei anderen. «Das Problem ist, dass die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist und in den bekannten Fällen wie Lidl oder Telekom waren Leute am Werk, die keine Detektive waren.» Die Berufsbezeichnung für die Schlapphüte ist nicht geschützt - für Sturhan ein Missstand, der ihm und seinen Kollegen, die sich im Verband organisiert haben, schadet.
Beim BDD wird betont, dass Mitglieder stets im rechtlich zulässigen Rahmen handeln würden. Das hieß bislang: Überwachung nur bei einem konkreten Anfangsverdacht, wenn es ein berechtigtes Interesse zur Lösung des Falls gab und keine anderen Mittel zur Aufklärung genutzt werden konnten. Ein bislang einträgliches Geschäft für die Branche: «70 bis 80 Prozent aller Aufträge kommen aus der Wirtschaft», sagt BDD-Pressesprecher Josef Riehl. «Und 30 Prozent der Detektivaufträge sind im Bereich der Mitarbeiterkriminalität erteilt worden.» Kann nicht mehr mit Hilfe der Videoüberwachung Beweismaterial gesammelt werden, drohen finanzielle Einbußen, räumt der Verband ein. Wer wird noch für viel Geld einen Detektiv engagieren, der im Zweifel keine vor Gericht verwertbaren Beweise liefern kann?
Zwar ist die Videoüberwachung nicht das einzige Mittel für Unternehmen, um ihre Mitarbeiter zu bespitzeln - aber eines mit überschaubaren Kosten. In der Detektiv-Branche spricht man lieber vom Sammeln von Beweismaterial. Und gesammelt werden kann auf vielfältige Art und Weise. «Wenn der Detektiv als Person die Beweise sichert - etwa durch eine Observation - dann steigen die Kosten enorm,» sagt Sturhan. Dann stelle sich die Frage, «ob ein Unternehmer dazu dann noch bereit ist. Ist er es nicht, ist es natürlich eine Einbuße.» Wie groß der wirtschaftliche Schaden für die Branche sein könnte, sei allerdings noch nicht abzusehen.
So ist es nicht verwunderlich, dass die professionellen Schnüffler ähnlich wie die Arbeitgeberverände Sturm gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf laufen: «Der Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden», sagt BDD-Pressesprecher Riehl. Die Opfer der Schnüffelwut dürften das ganz anders sehen.
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