Sachen gibt's, die gibt's gar nicht
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Von news.de-Redakteur Christian Mathea
Artikel vom 25.08.2010
Traumwohnungen in bester Innenstadtlage, Autos zu Traumpreisen und Supergewinne. Das Internet macht's möglich. Aber Achtung: Vorsicht ist geboten. Denn oft sind das alles Luftschlösser, gebaut allein, um naive Kunden abzuzocken.
Die Geschichten, die man dann nach der ersten Anfrage via E-Mail zu lesen bekommt, klingen auch ganz glaubhaft: Der Verkäufer sei in Spanien und möchte das Fahrzeug seines verstorbenen Vaters verkaufen. Da er aus dem Tod eines Familienangehörigen keinen Profit schlagen wolle, biete er den Wagen zu diesem extrem niedrigen Preis an, heißt es da.
Oder diese Variante: Das Auto stehe in London. Der Verkäufer war zum Arbeiten in Deutschland und sei nun wieder zurückgekehrt nach Großbritannien. Dort könne er das Auto jedoch nicht verkaufen, da es nicht für Linksverkehr ausgelegt sei.
Aber wer kauft schon ein Auto, ohne es gesehen zu haben? Niemand. Und deshalb bieten die vermeintlichen Verkäufer einen Spitzenservice: Ein Besichtigungstermin vor Ort. Aber natürlich nur gegen eine Gebühr als Sicherheit, dass es der Interessent ernst meint. Geld, das der Interessent via Western Union überweisen soll und das er «natürlich» zurückbekommt.
Tut man das, ist das Geld natürlich futsch. Die Anzeigen mit den tollen Autos zu Hammerpreisen sind meist Luftschlösser. Kommen jedoch häufig vor.
Ingo Köcher, Fahrzeugexperte bei Auto.deAuto.de ist ein Schwesterportal von news.de und Teil der Unister GmbH , nennt typische Merkmale solcher Anzeigen: «Als Bestätigung, dass der Interessent es wirklich ernst meine, solle er, je nach Modell des Fahrzeuges, 30 bis 50 Prozent des angegebenen Kaufpreises überweisen. Der Verkäufer hätte schon schlechte Erfahrungen gemacht und müsse sich ja schließlich absichern», so Köcher. Auffällig bei allen dem Käufer zugehenden Informationen sei sowohl per E-Mail als auch telefonisch schlechtes Englisch.
Das gleiche Spiel bei Wohnungen
Traumhafte Wohnung im Münchner Stadtzentrum für 350 Euro. Auch das gibt es. Natürlich auch nur virtuell bei Wohnungsportalen im Internet. Häufig werden diese vermeintlichen Schnäppchen sogar mit professionellen Fotos beworben. Der Haken daran: Die Wohnung existiert nicht oder sie gehört nicht der Person, die die Anzeige ins Netz gestellt hat und die - wie sollte es auch anders sein - Vorkasse verlangt.Bei den Betreibern der Portale ist das Problem bekannt. So heißt es von WG-Gesucht.de auf Anfrage: «Viele Immobilien- und Anzeigenbörsen im Internet haben wie wir die Situation, dass Unbekannte aus dem Ausland versuchen, in betrügerischer Absicht Geld von Usern zu ergaunern. Dazu verwenden sie unter anderem Transferbanken wie Western Union, um etwa an Kautionszahlungen zu gelangen.»
Die Wohnung hinter so einem Angebot vorher ansehen? Das geht natürlich nicht, bekommt man in der ersten E-Mail mitgeteilt. In den meisten Fällen lebt der Inhaber einer solchen Wohnung im Ausland, und der Bekannte, der einen Schlüssel für die Wohnung hat, ist natürlich im Urlaub.
Trotz dieser nicht gerade alltäglichen Umstände gebe es jede Menge Interessenten, heißt es in der weiteren Korrespondenz. In einem news.de vorliegenden Fall heißt es beispielsweise: «Ich habe Hunderte von Angeboten. Also das ist warum ist mir wichtig zu sagen wenn Sie mit meinen Bedingungen einverstanden sind oder nicht.» Die Bedingungen: Vorkasse, und zwar gleich drei Monatsmieten zu zahlen via Western Union.
Dem Interessenten wird sogar Sicherheit vorgegaugelt. «Sie bekommen eine Lieferavis von DHL. Dann müssen Sie aktiv werden.» Der Interessent denkt nun: «Eine Sendung ist zu mir unterwegs. Das Ganze scheint seriös zu sein.» Ist es aber nicht. Denn wohin der Schlüssel in dem erwarteten Umschlag führt, weiß kein Mensch - außer dem Absender.
Fazit: Wer sich auf solche dubiosen Angebote einlässt, der kann sein Geld gleich zum Fenster hinauswerfen. Selbst WG-Gesucht.de warnt seine Nutzer mitterweile vor solchen Inseraten und bittet um Hinweise.
«Jede einzelne Anzeige auf WG-Gesucht.de kann von den Usern bei Unregelmäßigkeiten gemeldet werden. Als technisch ausgerichtete Firma setzen wir zudem vor allem auf innovative Softwarelösungen zur Qualitätsbestimmung der einzelnen Anzeigen und Besucher», so die Sprecherin.
Laut Unternehmen hat man das Problem im Griff: «Das Ausmaß der Betrugsversuche auf WG-Gesucht.de bleibt aus zwei Gründen gering: erstens durch unsere intensive Sicherheitsaufklärung und zweitens durch das zunehmende Bewusstsein unserer User, sofort verdächtige Anzeigen oder Mails zur Prüfung weiterzuleiten.»
Sie haben gewonnen!
Um all die Traumautos und Traumwohnungen tatsächlich bezahlen zu können, braucht man eigentlich nur auf die vielen Gewinnbenachrichtigungen einzugehen, die täglich in den virtuellen oder realen Briefkasten flattern. Ob Geldgewinne, Autos oder Reisen, zu 99 Prozent seien das falsche Versprechen, schätzt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die meisten Firmen, die Gewinnbenachrichtungen versenden, würden nur gegründet, um persönliche Daten von Bürgern zu sammeln, um diese dann weiterzuverkaufen, sagt Weingand. Andere Firmen verdienten ihr Geld damit, indem sie Bearbeitungsgebühren für einen vermeintlichen Gewinn verlangen würden.
Einen versprochenen Gewinn könne man nur einklagen, wenn in der E-Mail der Satz stehe: «Sie haben gewonnen», erklärt Ulrike Weingand. Anders sei es, wenn in dem Anschreiben stehe: «Sie haben die Chance auf den Hauptgewinn»; «Sie sind für einen Gewinn nominiert» oder «Sie wurden für den Hauptgewinn gezogen».
Doch auch wenn der Gewinnhinweis mit dem Satz «Sie haben gewonnen» eindeutig ist, rät die Verbraucherzentrale von einer Klage ab. «Ich muss damit rechnen, dass ich einen Gewinnspielanbieter habe, der eine dünne Kapitaldecke hat», erklärt die Juristin der Verbraucherzentrale. «Selbst wenn es mir gelingt, meinen gesetzlichen Anspruch vor Gericht durchzusetzen, kann es mir durchaus passieren, dass ich in der Zwangsvollstreckung scheitere.»
Das Problem ist in diesem Fall: Die Kosten können beim Beklagten nicht mehr vollstreckt werden, der Kläger muss dafür aufkommen. Falls dieser eine Rechtschutzversicherhung hat, übernnimmt sie diese Kosten zwar. Aber eine Rechtschutzversicherung kann nach jedem Schadensfall kündigen. «Ich würde eine bestehende Versicherung niemals wegen so einem Quatsch aufs Spiel setzen», warnt Ulrike Weingand.
hav/reu/news.de
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Herausgeber dieser Artikel, also Unister ist einer der besten Kunden die mailadressen von diesen dubiosen gewinnspielen kaufen und spammails senden. Ist schön zu lesen wie die, die es genauso machen auch noch darüber berichten.
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