Mo., 13.02.12

Pforzheim Deutsche Bank kommt ungeschoren davon

Artikel vom 04.08.2010

Nach einem missglückten Anlagegeschäft muss die Deutsche Bank keinen Schadenersatz an die Stadtwerke Pforzheim zahlen. Die Bank hatte dem Betrieb hoch riskante Anlagen empfohlen, die kurz darauf an Wert verloren.

Bei dem Verkauf eines hoch spekulativen Zinsderivats (Spread Ladder Swap) im Februar 2005 habe die Bank «weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, noch ihre Aufklärungspflichten verletzt», heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (OLG) vom Mittwoch. Damit hob das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf, das die Deutsche Bank im Oktober 2008 zu einer Schadenersatzzahlung von 3,9 Millionen Euro verurteilt hatte.

Nach Angaben des OLG hatte die Stadt Pforzheim im Herbst 2004 aus Kostenersparnis bei der Deutschen Bank wegen einer «Zinsoptimierung» angefragt. Anfang 2005 gab es zwei durch Bildschirmpräsentationen unterstützte Beratungsgespräche, bei dem die Deutsche Bank das Zinsderivat vorstellte.

Die Stadtwerke schlossen daraufhin einen Vertrag über 25 Millionen Euro und mit einer Laufzeit von sieben Jahren ab. Als der Swap-Marktwert bald darauf einbrach, verlangten die Stadtwerke im April 2006 «wegen arglistiger Täuschung» die Rückabwicklung des Geschäfts und verklagten das Finanzinstitut schließlich auf Rückzahlung des entstandenen Schadens in Höhe von 3,9 Millionen Euro.

Das OLG lehnte dies nun ab. Aus den Präsentationsunterlagen werde das unbegrenzte Verlustrisiko der Anlage deutlich. Das Finanzinstitut sei zudem nicht dazu verpflichtet, die Stadtwerke darauf hinzuweisen, dass das spekulative Geschäft möglicherweise mit ihrer Stellung als kommunales Versorgungsunternehmen unvereinbar sei. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

che/news.de/ddp
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