So., 12.02.12
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News.de erklärt Geld Boni von Vater Staat

Von news.de-Redakteur Herbert Mackert

Artikel vom 22.07.2010

Das Wichtigste am Umgang mit Geld: Man muss genau wissen, was man tut. Das geht nur, wenn man die Grundlagen versteht. News.de und die Sparkasse Leipzig erklären, wie das so ist mit dem lieben Geld. Heute: vermögenswirksame Leistungen.

Gerade für Berufsanfänger sind vermögenswirksame Leistungen und Zuschüsse vom Staat geschenktes Geld - und meist der Baustein zum ersten Vermögensaufbau im Leben. Voraussetzung aber ist, dass der Arbeitgeber mitmacht und seinen Mitarbeitern neben dem Gehalt auch die Zusatzleistung vergütet.

Meist ist die vermögenswirksame Leistung Bestandteil eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Diana Petters von der Sparkasse Leipzig antwortet auf die meist gestellten Fragen zu dieser Anlageform:

Welche vermögenswirksamen Leistungen sind derzeit mit staatlicher Förderung möglich?

Petters: Um in den Genuss der staatlichen Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz zu kommen, können vermögenswirksame Leistungen
über den Arbeitgeber in ausgewählte Investmentfonds oder in Bausparverträge eingezahlt werden.

Wieviel legt Vater Staat jeweils dazu? Spielt es eine Rolle, ob man verheiratet ist oder Kinder hat? Welche Einkommensgrenzen gelten?

Petters: Liegt das Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, fördert der Staat die Vermögensbildung mit einer zusätzlichen Prämie. Beim Investmentsparen beträgt die Zulage jährlich 20 Prozent auf bis zu 400 Euro Sparleistung für Ledige und 800 Euro Sparleistung für Verheiratete, also maximal 80 Euro für Ledige beziehungsweise 160 Euro für Verheiratete pro Jahr.

Das heißt: Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel 30 Euro monatlich in den Vertrag einzahlt, erhält der Arbeitnehmer 20 Prozent von 360 Euro, also 72 Euro Prämie im Jahr. Dazu muss das jährliche zu versteuernde Einkommen unter 20.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 40.000 Euro bei Verheirateten liegen.

Auch Bausparverträge werden staatlich gefördert. Hier beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage neun Prozent auf die jährlichen Einzahlungen bis zu 470 Euro für Ledige und 940 Euro für Verheiratete - vorausgesetzt, das jährliche zu versteuernde Einkommen liegt nicht über 17.900 Euro bei Ledigen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten. Wer jährlich mindestens 43 Euro in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält zusätzlich eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent. Der maximal geförderte Betrag beläuft sich auf 512 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1024 Euro für Eheleute. Die Einkommensgrenzen liegen bei der Wohnungsbauprämie höher als bei der Arbeitnehmer-Sparzulage: Für Ledige beträgt sie 25.600 und für Ehegatten 51.200 Euro.

Welches Ziel sollte der Anleger bei vermögenswirksamen Leistungen anstreben: den Lebensversicherungs- oder Berufsunfähigkeitsschutz, die Kreditbeantragung beim Bausparen oder die schnelle Verfügbarkeit des Geldes?

Petters: Der Grundgedanke der vermögenswirksamen Leistungen besteht darin, Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, sich einen Vermögensstock aufzubauen. Welche Anlageform am besten geeignet ist, richtet sich immer nach der individuellen Situation des Sparers. Der Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich über vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich nicht aufbauen, auch die schnelle Verfügbarkeit des Geldes ist wegen der siebenjährigen Bindefrist nicht gegeben.

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