Mo., 13.02.12

«Brokkoli-Patent» Dürfen Unternehmen die Natur besitzen?

Artikel vom 20.07.2010

Patente auf Pflanzen und Tiere sind grundsätzlich verboten. Doch ein britisches Unternehmen hat sich ein Verfahrung zur Herstellung einer bestimmten Brokkoli-Sorte schützen lassen. Dieses Eigentumsrecht wird jetzt in München geprüft.

Die Patentierbarkeit von Pflanzenzüchtungen kommt auf den Prüfstand. Heute und am Mittwoch verhandelt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München über das «Brokkoli-Patent». Die britische Firma Plant Bioscience hatte sich das Verfahren zur Herstellung einer speziellen Brokkoli- Variante 2002 schützen lassen. Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde gegen das Patent ein. Auch sie werden bei der Verhandlung in München anwesend sein.

Das Patent EP 1069819 gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die besonders viele Glucosinolate enthalten. Dieser Stoff soll vorbeugend gegen Krebs wirken. Bei dem Verfahren werden nach Angaben des EPA die dafür verantwortlichen Gene im Brokkoli-Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den gewünschten Glucosinolaten anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet.

Kritiker wie die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürchten, dass auf diesem Weg durch die Hintertür Patente auf Pflanzensorten vergeben werden können und Monopole bei den Nahrungsmittelkonzernen entstehen. Und auch im Bundestag stößt das «Brokkoli-Patent» auf fraktionsübergreifenden Widerstand. Viele Bundestagsabgeordnete sind grundsätzlich gegen eine Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen und warnen vor einer Monopolisierung der Pflanzen- und Tierzucht.

Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Doch das EPA erlaubt Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht «im wesentlichen biologisch» sind. Bei dem Verfahren in München wird es deshalb vor allem darum gehen, ob beim «Brokkoli-Patent» ein technisches oder ein biologisches Zuchtverfahren angewendet wird.

Aigner gegen Patent auf Pflanzen und Tiere

Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat wegen der bevorstehenden Entscheidung zum Brokkoli-Patent beim Europäischen Patentamt interveniert. Sie habe erhebliche Zweifel daran, ob das patentierte Verfahren beim Brokkoli eine Innovation bei der Kreuzung und Züchtung ist, sagte Aigner der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ihrer Ansicht nach handele es sich nicht um ein Herstellungsverfahren, sondern allenfalls um ein Arbeitsverfahren. «Diese Bedenken habe ich auch dem Präsidenten des Europäischen Patentamtes (EPA) mitgeteilt», sagte Aigner.

Die Ministerin betonte, sie wolle die Reichweite des Patentschutzes einschränken. Zwar seien Patente für den Schutz des geistigen Eigentums notwendig. «Kritisch wird es aber, wenn ein Verfahrenspatent auch für die damit erzeugten Tiere und Pflanzen und vor allem deren Nachkommen Gültigkeit hat», sagte Aigner. Es gebe klare Grenzen zwischen Entdeckungen und Erfindungen. Pflanzen und Tiere seien lebende Organismen. «Wir können neue Verfahren bei Pflanzen und Tieren nicht wie sonstige technische Verfahren behandeln. Die Schöpfung gehört allen Menschen», betonte Aigner.

FDP-Agrarexpertin Christel Happach-Kasan sagte dem Blatt, es dürfe keine Patente für herkömmliche Züchtungsmethoden geben. Dafür sei in Deutschland das Sortenrecht viel besser geeignet.

Das EPA hat dem Blatt zufolge 2002 einer britischen Firma das Patent für die Herstellung einer Brokkoli-Sorte mit einer krebshemmenden Substanz erteilt.

cvd/news.de/dpa/ddp
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