Zwei Paar Schuhe
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Von news.de-Redakteur Konrad Rüdiger
Artikel vom 16.03.2010
Die Frauenquote ist heiß umstritten. Doch nicht überall wird genau hingeschaut. In Norwegen beispielsweise wurde ein 40-Prozent-Minimum umgesetzt - in den Aufsichtsräten. Doch in die Vorstandsriegen dringen Frauen immer noch sehr selten.
Norwegen
Bereits seit gut zwei Jahren müssen im Vorzeigeland Norwegen bei börsennotierten Unternehmen mindestens zwei von fünf Aufsichtsräten weiblich sein. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Jahr 2003 verabschiedet und trat Anfang 2008 in Kraft. Die Folge: Die Unternehmen erhöhten ihre Frauenquote in den Aufsichtsräten im Schnitt auf 41 Prozent.
Das Quotengesetz hatte allerdings auch unbeabsichtigte Folgen: Die «goldenen Röcke», wie die Medien die Frauenriege nennen, nahmen meist gleich mehrere Aufsichtsratsposten an. Eine Elitegruppe von 70 Frauen übt mehr als 300 Vorstandsmandate aus, so eine Studie des Center for Corporate Diversity.
Doch es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Aufsichtsgremien und den wirklichen Führungspositionen. In norwegischen Unternehmen lag der Anteil an weiblichen Vorstände im vergangenen Herbst weitaus niedriger als in den Aufsichtsräten, bei 12,4 Prozent. Das ist im internationalen Vergleich dennoch herausragend viel. In den 500 größten Unternehmen in der EU beträgt der Anteil weiblicher Vorstände 8,7 Prozent.
Frankreich
Mitte Januar hat die Nationalversammlung den Gesetzesvorschlag über eine Quotenregelung angenommen. Demnach soll ein Ausgleich des Frauen- und Männeranteils in Aufsichts- und Verwaltungsräten und die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz gewährleistet werden. Das Gesetz muss nun noch im Senat verabschiedet werden.
Der Vorschlag sieht vor, binnen fünf Jahren Aufsichts- und Verwaltungsräte je zu 40 Prozent mit Frauen zu besetzen. Der Text sieht die schrittweise Einführung einer Frauenquote in den Aufsichts- und Verwaltungsräten (nicht in den Vorständen) börsennotierter Unternehmen und öffentlicher Unternehmen vor. In einem ersten Schritt müssen drei Jahre nach Inkrafttreten 20 Prozent aller Verwaltungs- und Aufsichtsräte weiblich sein.
Verwaltungsräte, in denen zu diesem Zeitpunkt keine Frau sitzt, müssen innerhalb von sechs Monaten ein weibliches Mitglied wählen. Bei Nichteinhaltung der Quoten sollen die Ernennungen aller männlichen Mitglieder ungültig werden. Einem Nachtrag der Nationalversammlung zufolge sind zudem bei Nichteinhaltung der Quoten die Beratungen der Gremien gegenstandslos.
Deutschland
Verschiedene Studien weisen für Deutschland derzeit einen Frauenanteil von rund elf Prozent in den Aufsichtsräten aus. Doch der überwiegende Teil zieht bislang infolge der Mitbestimmungsregeln und damit als Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat ein. In Aufsichtsräten ohne Mitbestimmung beträgt der Frauenanteil demnach nicht einmal drei Prozent.
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigt, dass hierzulande insbesondere weibliche Vorstände äußerst rar sind. Von den 526 Vorstandsposten der 100 größten Unternehmen seien nur sieben von Frauen besetzt. Das entspricht lediglich 1,3 Prozent. Lediglich in einem der Top-200-Konzerne ist eine Frau als Vorstandsvorsitzende an der Spitze: Petra Hesser beim Möbelhaus IKEA.
Gestern hatte die Deutsche Telekom angekündigt, bis zum Jahr 2015 mindestens 30 Prozent der Positionen im «oberen und mittleren Führungspositionen» mit Frauen zu besetzen. Gegen eine fixe Quotenregelung sprach sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) aus, zudem kamen aus zahlreichen größeren Unternehmen skeptische Stimmen.
/ivb/news.de
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