Mo., 13.02.12
Lebensversicherung

Lebensversicherungen Was Sie über Kündigungen wissen müssen

Von news.de-Redakteur Sebastian Haak

Artikel vom 03.03.2010

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist eigentlich schnell ausgesprochen. Doch wer vorschnell handelt, verliert vielleicht viel Geld. Wir sagen, worauf es ankommt.

Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte ein wohl überlegter Schritt sein – das gebietet schon der Umstand, dass man sich beim Abschluss hoffentlich Gedanken darüber gemacht hat, wie und warum man sich langfristig an solch einen Vertrag bindet. «Auf jeden Fall sollte man sich nicht panisch von irgendwelchen Theorien und Trends anstecken lassen», warnt Merten Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern. Angst, dass die Krise die eigene Lebensversicherung vernichten könnte, braucht seiner Meinung nach niemand in Deutschland zu haben. «Es gibt einen ausreichenden Insolvenzschutz, selbst wenn die eigene Versicherung pleite geht», sagt Larisch.

Gründe, eine kapitalbildende Lebensversicherung zu kündigen, kann es trotzdem geben: Wenn wegen der Krise zum Beispiel die Schlussüberschüsse, die zukünftig zu erwartenden Überschüsse oder die Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherung nicht mehr den eigenen Erwartungen (oder denen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) entsprechen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die monatlichen Beiträge in andere Anlageformen zu investieren. Grundsätzlich rieten die Verbraucherzentralen ohnehin davon ab, kapitalbildende Lebensversicherungen als Altersvorsorge zu wählen. «Mit Fonds- oder Banksparplänen ist man in der Regel flexibler und kann auch höhere Renditen erzielen», sagt Larisch. Lebensversicherung seien nur als Risikoabsicherung für den eigenen Todesfall sinnvoll.

2005 - Jahr der Entscheidung

Eine Ausnahme aber macht der Versicherungsexperte aber. Kommen drei Voraussetzungen zusammen, rät er von einer Kündigung der Lebensversicherung ab: Wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, schon mindestens zwölf Jahre läuft und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden, dann ließen sich unter anderem wegen der Steuerfreiheit dieser Verträge Renditen zwischen vier und fünf Prozent erzielen – ein ziemlicher guter Wert.

Auf wessen bestehenden Vertrag diese Voraussetzungen nicht zutreffen, der sollte ganz individuell und sehr genau prüfen, ob seine Versicherung Sinn macht. Wenn nicht: «Die Verträge lassen sich mit einer Laufzeit von einem Monat ordentlich kündigen», erklärt Larisch. Wissen sollte man dabei aber, dass bei einer Kündigung weder die Abschluss- noch die Verwaltungskosten des Vertrages zurückerstattet werden. Außerdem fallen bei vielen Versicherungen Stornogebühren an, so dass der Rückkaufswert einer Versicherung in den meisten Fällen nicht in voller Höhe dem entspricht, was die Versicherungsnehmer einbezahlt haben.

Ob die Stornogebühren der Versicherungen legal sind und wie hoch der Rückkaufswert sein muss, diese Frage beschäftigt seit Jahren deutsche Gerichte. Laut Gesetz muss zwar seit 2008 der Rückkaufswert mindestens 85 Prozent der eingezahlten Beträge betragen – doch viele Unternehmen versuchen sich noch immer mit intransparenten Rechenformeln diese Regelung zum Nachteil der Kunden zu Umgehen. Nach einem aktuellen Urteil, über das die Süddeutsche Zeitung ausführlich berichtet, können nun wohl Millionen Versicherte, die ihre Lebensversicherung jüngst auflösten, auf Nachzahlungen hoffen.

Wer sich den Ärger mit der Versicherung ersparen und seine kapitalbildende Lebensversicherung trotzdem beenden will, dem rät Merten Larisch, auch den Verkauf an spezielle Aufkäufer von Lebensversicherungen in Erwägung zu ziehen. «Da sind teilweise bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert drin», berichtet er. «Außerdem kann unter Umständen der Todesfallschutz der Lebensversicherung weiter laufen.»

mat/news.de
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 04.03.2010 18:46
von
Wilfrid Camen

Es gibt Alternativen zur Kündigung. Z.B. den Policenverkauf, wobei ich jetzt nicht die "Klassiker" unter den bekannten Aufkäufern meine. Es gibt einen seriösen Anbieter, der in der Summe den doppelten Rückkaufwert auszahlt. Auch kann es durchaus lukrativ sein, die Versicherung nicht zu kündigen, sondern zu beleihen und mittels eines speziellen Konzepts die Schlusssumme deutlich aufzustocken. Auf den Einzelfall kommt es an. Wilfrid Camen mail@expro.de

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